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erazorlll
Das ist jetzt kein Vorwurf, ich versteh nur nicht wie ihr das in der Planungs- und Bauphase gemacht habt?
Ich meine ihr werdet dem Bauunternehmer ja gesagt haben, dass die Leitungen von einer anderen Firma kommen. Und der hat nie gefragt, auf welcher Höhe der Anschluss erfolgen soll?
Und als ihr die Firma für den Schacht und die Leitungen beauftragt habt, haben die nie gefragt auf welcher Höhe die Leitungen enden sollen? Wie haben die die Höhen und das Gefälle bestimmt?
Mit den vorliegenden Informationen sehe ich den Bauunternehmer erst mal nicht in der Haftung. Dem seine Aufgabe war es ja nur einen Anschluss an der Bodenplatte bereitzustellen. Auch die Aussage mit "der kennt den Bezugspunkt des Kanalanschlusses" halte ich für nicht relevant, weil seine Aufgabe nicht die Planung der Leitungen und des Anschlusses an den Kanal war. Ich sehe auch nicht, dass er sich hier hätte Gedanken dazu machen müssen. Obwohl das natürlich kundenfreundlich gewesen wäre. Die Frage hier ist eher, ob es eine Leitungsplanung gab bzw. ob ihr die Höhe des Anschlusses direkt oder indirekt bestätigt / freigegeben habt. Sollte er von der geplanten Höhe abgewichen sein, sieht die Sache wieder anders aus.
Wie wurde denn die Erhöhung um die 10cm durch den Bauunternehmer festgehalten? War das ein mündlicher Auftrag? Falls schriftlich, was wurde dort vermerkt? Stand dort ein Preis oder Aufwand?
Bei der Schacht-Firma fehlen jetzt die relevanten Informationen, um eine Aussage machen zu können. Gab es hier eigene Pläne? Wurden Höhen festgelegt? Was stand im Vertrag mit der Firma?
Ich meine ihr werdet dem Bauunternehmer ja gesagt haben, dass die Leitungen von einer anderen Firma kommen. Und der hat nie gefragt, auf welcher Höhe der Anschluss erfolgen soll?
Und als ihr die Firma für den Schacht und die Leitungen beauftragt habt, haben die nie gefragt auf welcher Höhe die Leitungen enden sollen? Wie haben die die Höhen und das Gefälle bestimmt?
Mit den vorliegenden Informationen sehe ich den Bauunternehmer erst mal nicht in der Haftung. Dem seine Aufgabe war es ja nur einen Anschluss an der Bodenplatte bereitzustellen. Auch die Aussage mit "der kennt den Bezugspunkt des Kanalanschlusses" halte ich für nicht relevant, weil seine Aufgabe nicht die Planung der Leitungen und des Anschlusses an den Kanal war. Ich sehe auch nicht, dass er sich hier hätte Gedanken dazu machen müssen. Obwohl das natürlich kundenfreundlich gewesen wäre. Die Frage hier ist eher, ob es eine Leitungsplanung gab bzw. ob ihr die Höhe des Anschlusses direkt oder indirekt bestätigt / freigegeben habt. Sollte er von der geplanten Höhe abgewichen sein, sieht die Sache wieder anders aus.
Wie wurde denn die Erhöhung um die 10cm durch den Bauunternehmer festgehalten? War das ein mündlicher Auftrag? Falls schriftlich, was wurde dort vermerkt? Stand dort ein Preis oder Aufwand?
Bei der Schacht-Firma fehlen jetzt die relevanten Informationen, um eine Aussage machen zu können. Gab es hier eigene Pläne? Wurden Höhen festgelegt? Was stand im Vertrag mit der Firma?