Zu wenig Gefälle Abwasserleitung

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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E

erazorlll

Das ist jetzt kein Vorwurf, ich versteh nur nicht wie ihr das in der Planungs- und Bauphase gemacht habt?

Ich meine ihr werdet dem Bauunternehmer ja gesagt haben, dass die Leitungen von einer anderen Firma kommen. Und der hat nie gefragt, auf welcher Höhe der Anschluss erfolgen soll?
Und als ihr die Firma für den Schacht und die Leitungen beauftragt habt, haben die nie gefragt auf welcher Höhe die Leitungen enden sollen? Wie haben die die Höhen und das Gefälle bestimmt?

Mit den vorliegenden Informationen sehe ich den Bauunternehmer erst mal nicht in der Haftung. Dem seine Aufgabe war es ja nur einen Anschluss an der Bodenplatte bereitzustellen. Auch die Aussage mit "der kennt den Bezugspunkt des Kanalanschlusses" halte ich für nicht relevant, weil seine Aufgabe nicht die Planung der Leitungen und des Anschlusses an den Kanal war. Ich sehe auch nicht, dass er sich hier hätte Gedanken dazu machen müssen. Obwohl das natürlich kundenfreundlich gewesen wäre. Die Frage hier ist eher, ob es eine Leitungsplanung gab bzw. ob ihr die Höhe des Anschlusses direkt oder indirekt bestätigt / freigegeben habt. Sollte er von der geplanten Höhe abgewichen sein, sieht die Sache wieder anders aus.

Wie wurde denn die Erhöhung um die 10cm durch den Bauunternehmer festgehalten? War das ein mündlicher Auftrag? Falls schriftlich, was wurde dort vermerkt? Stand dort ein Preis oder Aufwand?

Bei der Schacht-Firma fehlen jetzt die relevanten Informationen, um eine Aussage machen zu können. Gab es hier eigene Pläne? Wurden Höhen festgelegt? Was stand im Vertrag mit der Firma?
 
Tolentino

Tolentino

Bei mir steht was ähnliches an. Zum Glück sind wir noch in der Planungsphase.
Aber in meinem Verbraucherbauvertrag ist auch nur die Durchführung durch die Bodenplatte im Umfang enthalten.
Wir (das sind mein Hinterliegernachbar und ich) planen eigentlich einen gemeinsamen Leitungsgraben in EL nach der Rohbauphase zu machen.
Da muss dann durch den 3m Zufahrtsstreifen jeweils 2x Strom, Trinkwasser, Abwasser, Kabel/Telekom. Wie plant man das am besten? Wen würde man mit der Planung beauftragen, wenn man es sich doch nicht selbst zu traut?
Kann das theoretisch jeder Tiefbauer? Macht der die Planung auch, wenn man selbst buddelt? Ein Architekt?

Danke und viele Grüße

Tolentino
 
tomtom79

tomtom79

Es ist doch egal wer die Arbeiten ausserhalb des Hauses macht, der Planer hatte bei der Höhe der Bodenplatte sein Hirn einschalten müssen und diese Höhe berücksichtigen müssen.
Hat er nicht gewusst wie hoch der Anschluss ist hatte er es erfragen müssen dafür ist er Fachmann und wird bezahlt.

Hattet ihr ein Baustellengespräch bei dem der Nullpunkt bzw. oberkante des fertigen Fußboden festgesetzt wurde? Habt ihr das unterzeichnet?

Gab es ein Vermesser? Stimmt die Höhe des Hauses wie im Bauantrag eingereicht?
 
Musketier

Musketier

Sehe ich ähnlich wie tomtom. Jetzt gings noch einigermaßen leicht zu beheben, aber man stelle sich mal vor, der GU hätte das Haus noch nen halben Meter tiefer gesetzt und man hätte eine Hebeanlage einbauen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da kein Planungs- bzw. Ausführungsfehler des GU bzw. beim Einmessen vorliegt.
 
E

erazorlll

Ich bin da generell bei euch und die Aussagen sind vollkommen korrekt. Aber es gibt hier zwei Sichtweisen.

Wer hätte es berücksichtigen müssen? Hier ganz klar der Planer und das Bauunternehmen hätte sich nochmal absichern bzw. im besten Fall nachfragen sollen.

Wie sieht es rechtlich aus? Und das ist halt je nach Situation nochmal eine andere Geschichte. Wir kennen die Verträge und Pläne nicht, aber wenn auf irgendeinem Plan die Höhe drauf steht, vom Bauherr bestätigt wurde und dann so gebaut wurde, hilft das "hätte berücksichtigen müssen" leider nicht mehr viel. Dann sagt der Planer später er hat den Wunsch des Bauherren umgesetzt und das Bauunternehmen sagt er hat danach gebaut.

Ich glaube der elementare Punkt um die Situation bewerten zu können sind die Pläne und was genau vom Bauherr bestätigt bzw. unterschrieben wurde.
 
Musketier

Musketier

Ja natürlich ist zu prüfen, was der Bauherr unterschrieben hat und ggf. auch was in der Leistungsbeschreibung als Planungsleistung aufgeführt wurden.

Mein Bau ist schon 7 Jahre zurück, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass bei uns die Leitungsplanung vom Architekten des GU bis zum Schacht durchgeführt wurde (war bei uns schon auf dem Grundstück), auch wenn ähnlich wie beim TE die tatsächliche Ausführung nicht durch den GU stattgefunden hat, sondern fremdvergeben wurde. Ob da die Höhen mit festgelegt wurden, kann ich momentan aber nicht sagen. Auf jeden Fall bin ich mir sicher, dass wir beim Architektengespräch die Höhe des Hauses mit der Architektin des GU abgestimmt haben.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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