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Meister_Bob
Hallo zusammen,
folgende Situation: Vor 4 Jahren wurde das Haus neu gebaut. Die Stadt hat jedoch noch keinen Bürgersteig errichtet und holt dies gerade nach. Jedoch ist plötzlich vorgesehen vor mein Carport (wenn auch am Rand) eine Laterne zu setzten.
Kurze Erklärung zum Schaubild: Grün = Straße. Petrol=exemplarisch ein Mittelklassewagen. Gelb=der neu geplante Bürgersteig. Orange=neu geplante Laterne. Blau zufahrt zum Carport (habe ich mal weiter raus gezeichnet. alles im richtigen Verhältnis/Maßstab).
Gibt es eine Landesverordnung (NRW) die bei dem Winkel xyz und einspurig befahrbarer Fahrbahn das ganze regelt? Meiner Meinung nach ist die Laterne eine Fehlplanung und die erschwert oder behindert meine Zufahrt zum Carport.
Beste Grüße
folgende Situation: Vor 4 Jahren wurde das Haus neu gebaut. Die Stadt hat jedoch noch keinen Bürgersteig errichtet und holt dies gerade nach. Jedoch ist plötzlich vorgesehen vor mein Carport (wenn auch am Rand) eine Laterne zu setzten.
Kurze Erklärung zum Schaubild: Grün = Straße. Petrol=exemplarisch ein Mittelklassewagen. Gelb=der neu geplante Bürgersteig. Orange=neu geplante Laterne. Blau zufahrt zum Carport (habe ich mal weiter raus gezeichnet. alles im richtigen Verhältnis/Maßstab).
Gibt es eine Landesverordnung (NRW) die bei dem Winkel xyz und einspurig befahrbarer Fahrbahn das ganze regelt? Meiner Meinung nach ist die Laterne eine Fehlplanung und die erschwert oder behindert meine Zufahrt zum Carport.
Beste Grüße