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susi999
Ich möchte ein Grundstück an einem Hang kaufen.
Die Straßenseite liegt ca. 3 m tiefer als das Grundstück. Aktuell ist hier direkt an der Straße eine ca. 1,50 m hohe Mauer. Das Grundstück selbst ist relativ eben. Ich stelle mir vor ein Haus in den Hang zu bauen mit Garage im Kellergeschoss. Dann würde ich gerne ein EG und ein OG (evtl. mit Kniestock) bauen. Eine Satteldachneigung von 38-45 Grad ist vorgeschrieben.
Im Bebauungsplan ist eine maximale Wandhöhe von 4,20 m vorgegeben.
Außerdem folgende Erklärung: Die Wandhöhe bemisst sich zwischen der Randsteinhöhe der erschließenden Verkehrsfläche in Höhe des Flächenschwerpunktes des Gebäudegrundrisses (Bezugshöhe) und dem Schnittpunkt der Außenwand zur Oberkante Dachhaut.
Die Höhendifferenz zwischen der Randsteinhöhe der erschließenden Verkehrsfläche in Höhe des Flächenschwerpunktes und dem Geländeniveau im Flächenschwerpunkt kann durch eine Erhöhung der zulässigen Wandhöhe bis zum Maß der Höhendifferenz ausgeglichen werden.
Zählt der Keller zur maximalen Wandhöhe von 4,20 m dazu?
Kann mir jemand diesen Zusatz erklären und vielleicht schon so grob beurteilen, ob die angedachte Bauweise möglich ist oder was ich in meinem Überlegungen bedenken muss. Einen Architekt werde ich natürlich aufsuchen. Leider muss ich mich jetzt relativ schnell für oder gegen das Grundstück entscheiden und hoffe hier auf Hilfe.
Die Straßenseite liegt ca. 3 m tiefer als das Grundstück. Aktuell ist hier direkt an der Straße eine ca. 1,50 m hohe Mauer. Das Grundstück selbst ist relativ eben. Ich stelle mir vor ein Haus in den Hang zu bauen mit Garage im Kellergeschoss. Dann würde ich gerne ein EG und ein OG (evtl. mit Kniestock) bauen. Eine Satteldachneigung von 38-45 Grad ist vorgeschrieben.
Im Bebauungsplan ist eine maximale Wandhöhe von 4,20 m vorgegeben.
Außerdem folgende Erklärung: Die Wandhöhe bemisst sich zwischen der Randsteinhöhe der erschließenden Verkehrsfläche in Höhe des Flächenschwerpunktes des Gebäudegrundrisses (Bezugshöhe) und dem Schnittpunkt der Außenwand zur Oberkante Dachhaut.
Die Höhendifferenz zwischen der Randsteinhöhe der erschließenden Verkehrsfläche in Höhe des Flächenschwerpunktes und dem Geländeniveau im Flächenschwerpunkt kann durch eine Erhöhung der zulässigen Wandhöhe bis zum Maß der Höhendifferenz ausgeglichen werden.
Zählt der Keller zur maximalen Wandhöhe von 4,20 m dazu?
Kann mir jemand diesen Zusatz erklären und vielleicht schon so grob beurteilen, ob die angedachte Bauweise möglich ist oder was ich in meinem Überlegungen bedenken muss. Einen Architekt werde ich natürlich aufsuchen. Leider muss ich mich jetzt relativ schnell für oder gegen das Grundstück entscheiden und hoffe hier auf Hilfe.