Zurückbehaltungsrecht und keine Abnahme, Wessen Schuld?

4,80 Stern(e) 13 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Zurückbehaltungsrecht und keine Abnahme, Wessen Schuld?
>> Zum 1. Beitrag <<

Wer ist an oben genannten Fehler bezüglich der Mehrspartenhauseinführung schuld?


  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    3
Tolentino

Tolentino

Wo kommt das denn her? Wenn sauber ausgeführt, kann man mit ner KG-Einführung schon leben. Je nach dem, wo du baust, ist eine MSH nicht Stand der Technik.
Habe ich auch gleich mal gegoogelt, weil bei mir nur KG außer beim Trinkwasser (da war es so nen blaues Rohr) benutzt wurde.
Es gab wohl 2016 einige Versorgerverbände die sich darauf geeinigt haben nur noch Hauseinführungen, die gas- und flüssigkeitsdicht sind (Ein- und Mehrspartenhauseinführung) zu erlauben. Hinweise auf gesetzliche Regelungen konnte ich aber nicht finden. Und wenn der Versorger nichts vorscheibt ist es auch weiterhin anders möglich. Und auch in KG kann man Dichtungen einbauen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Im Forum Fundament / Bodenplatte gibt es 495 Themen mit insgesamt 4836 Beiträgen
Oben