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Lupfer1
Ich zitiere aus der Bauleistungsbeschreibung:Kurze Frage: Was steht denn zu den Erdarbeiten in der Bauleistungsbeschreibung? Das wird mit der teuerste vergessene Posten sein.
"Erdarbeiten:
Der gewachsene Boden wird in einer Stärke von 20-30cm abgeschoben und auf dem Baugrundstück seitlich gelagert. Die Größe der Abraumfläche wird in der Regel mit ca. 5m über die zukünftigen Hauskanten hinaus durch die Bauleitung festgelegt.
Bei einer Ausführung mit Keller werden die Erdarbeiten wie folgt ausgeführt:
Aushub der Baugrube Homogenbereich I.A nach DIN18300 bis auf Unterkante Bodenplatte, inkl. seitlicher Lagerung auf dem Baugrundstück. Die Böschungswinkel und der Arbeitsraum werden nach Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft eingehalten.
Die Wiederverfüllung der Baugrube erfolgt nach Fertigstellung des Kellerbauwerks mit dem seitlich gelagerten Aushubmaterial bis auf die Höhe des bestehenden Geländes.
Voraussetzung ist die Eignung des Materials zur Wiederverfüllung und Verdichtung.
Das Abfahren von überschüssiges Aushubmaterial und das Entsorgen sowie die Anfuhr von zusätzlichem Auffüllmaterial ist im Preis enthalten.
Voraussetzung für die Kellererstellung ist ein Grundwasserstand von mindestens 0,5m unter Baugrubensohle.
Sind auf Grund der örtlichen Situation Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig, sind diese nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse zusätzlich zu vereinbaren.
Eine Beurteilung des Baugrundes erfolgt i.d.R. durch die Einholung eines Bodengutachtens. Diese Leistung ist im Angebotspreis nicht enthalten. Wenn ausreichende Informationen zum Baugrund vorliegen (z.b. Informationen aus Nachbarbebauungen), kann auf das Bodengutachten verzichtet werden. Die Erstellung eines Bodengutachtens ist baurechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Baugrubensohle wird augenscheinlich von unseren Baumeistern beurteilt.
Eventuell notwendige Bodenaustauschmaßnahmen unterhalb der oben genannten Tiefe sind im Angebot nicht enthalten. Das Ausheben der Streifenfundamente der Garage bzw. Nebengebäuden inkl. seitlicher Lagerung und das Wiederverfüllen unterhalb der Bodenplatte mit bauseits gelagertem Material ist im Angebot enthalten.
Die Gestaltung der Außenanlagen obliegt dem Bauherrn und ist nicht im Angebotspreis enthalten. (Siehe auch Punkt Außenanlagen)"