Zuschlag wegen steigenden Preisen

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S

Sunshine387

Das ist doch wohl mehr als fair vom Unternehmer, wenn man sieht das die Preise sich bei manchen Gewerken auch schnell verdoppeln können. Ich würde das an Eurer Stelle sofort rückgängig machen sonst baut euer GU womöglich garnicht mehr mit euch und ihr müsst euch für dann 30% mehr wen anders suchen. Und das können da schnell 50.000€ + für euch bedeuten. Und im übrigen habt ihr ja auch nichts davon, wenn euer GU im Bau insolvent wird. Dann wird es richtig teuer und nervig und dauert ewig.
 
WilderSueden

WilderSueden

Auch wenn ich euch grundsätzlich zustimme, dass der TE bei 5,5k mit weniger als einem blauen Auge davonkommt...einen Festpreis kann man nicht einfach ändern und wenn das Bauunternehmen dann nach der Verkündung der Preissteigerung auf nix mehr reagiert ist das auch nicht gut.
 
P

Pinkiponk

Danke für die hilfreichen Antworten. Der Zuschlag würde für uns 5500 Euro bedeuten.
Die Sache liegt seit heute beim Anwalt. Ich geb gerne Bescheid, wie es dann letztendlich abgelaufen ist - für alle, die selbst betroffen sind. Kann mir vorstellen, dass das kein Einzelfall ist und bleibt.
Dass Ihr die Angelegenheit juristisch einschätzen lasst, ist aus meiner Sicht in Ordnung. Zu wissen, ob man "im Recht" ist oder nicht, kann emotional hilfreich und entlastend sein (danach kann man dann immer noch entscheiden, ob man "generös" oder "rechthabend" agiert). Wenn es außer den 5.500 Euro jedoch keine weiteren Widrigkeiten zwischen Euch und Eurem Wunsch-Hausbauer gibt, wäre es zielführend, unabhängig von der Auskunft des Juristen, Eure Situation zu analysieren und, falls Ihr weiterhin mit diesem Hausbauer bauen möchtet, die Preiserhöhung ohne juristisches Zwischenspiel hinzunehmen.
 
11ant

11ant

Dass Ihr die Angelegenheit juristisch einschätzen lasst, ist aus meiner Sicht in Ordnung. Zu wissen, ob man "im Recht" ist oder nicht, kann emotional hilfreich und entlastend sein
... bleibt aber für die kaufmännische Vernunft ohne Belang. Wer das Glückspotential von Imrechtsein ermessen will, braucht nur "Fleischerhaus" in die Forensuche einzugeben ;-)
Auch wenn ich euch grundsätzlich zustimme, dass der TE bei 5,5k mit weniger als einem blauen Auge davonkommt...einen Festpreis kann man nicht einfach ändern und wenn das Bauunternehmen dann nach der Verkündung der Preissteigerung auf nix mehr reagiert ist das auch nicht gut.
Fakt ist juristisch, in der geschilderten Konstellation hat der Auftragnehmer die Preisbindungsfrist offenbar unzulässig verkürzt. Andererseits hätte er eine ganze Werkzeugkiste unfeiner (jedoch nicht justiziabler) Wege, sich am Auftraggeber dafür zu "rächen", wenn der ihm die hier wohl vergleichbar "symbolisch" zu nennende Solidarität verweigerte.
Beim nach dem Nickname des TE zu vermutenden Auftragnehmer ist wohl von Organisationsstrukturen auszugehen, in denen die geschilderte Kommunikationsqualität nach unserer Erfahrung als üblich anzusehen ist. Wem diese Kultur nicht behagt, der darf nicht zu den Big Names gehen, sondern muß mit dem kleinen Maurermeister an der Ecke bauen.
 
lastdrop

lastdrop

Ich wäre weiterhin vorsichtig. Ihr gebt den Festpreis für 5,5k auf. Was hindert den Bauunternehmer noch mal 50k zu fordern?

Oder habe ich etwas übersehen?
 
kbt09

kbt09

Hier kann man rein gar nichts genau beurteilen, da weder der Text des ursprünglichen Vertrages noch das komplette "Aufpreis"-Szenario vorliegt. Das ist reine Spekulation.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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