Danke für die Rückmeldung!
Ich zitiere mich mal selber. Hast Du dir evtl. Aktenzeichen 11 K 1/19 anstelle von 11 K 22/19 angesehen? Dazu würden deine Ausführungen mit 2 Wohneinheiten, Fenster, Heizung etc passen.
In der Tat, zu Deinem Aktenzeichen wurde mir was angezeigt, was nicht zu Deiner Beschreibung passte, am gleichen Tag war jedoch unter "meinem" Aktenzeichen eine Immobilie, die auch im Zuge der Aufhebung der emeinschaft mit 238000 € VW angegeben war, daher dachte ich Du meinst dieses Objekt. Das Verfahren wurde leider ebenso einige Tage vorher wieder rausgenommen, das Objekt stand aber noch in einem online Immobilienportal zum Verkauf (mit Angabe des Verkehrswertes, was eigentlich verrückt ist, evtl. haben sich die Erben einen Spaß gemacht oder waren einfach nur dämlich, den zu dem Preis wäre das Zweifamilienhaus ein wares Schnäppchen), dort waren auch detailierte Bilder und insgesamt war es ein Top Angebot.
So und hier kommt die Rückmeldung :D Die Versteigerung wurde vor Ort abgesagt weil zu viele Bietinteressenten im Raum waren.
Immerhin war ein Gespräch mit den Erben möglich.
Also eigentlich gibt es nichts zurückzumelden außer eine wirklich große Zahl an Interessenten.
Das ist natürlich schade und ärgerlich (was hab ich ein glück gehabt, dass die Versteigerung bei mir durchgezogen wurde. Vermutlich wäre der Preis zwischenzeitlich deutlich gestiegen). Bleibt nur am Ball bleiben: regelmässig in die Auktionen schauen, die Erben kontaktieren und schauen, ob so etwas geht.
Die Erben waren auch vor Ort? Dann kommt das Objekt sowieso nicht mehr zur Versteigerung.
Das gibt doch jetzt garantiert eine außergerichtliche Einigung.
Würde Dir dringend empfehlen den Kontakt mit den Erben zu suchen um so eine Einigung zu erzielen. Aber das werden auch einige andere Interessenten nun vorhaben...
Die Ableitung, das wenn die Erben vor Ort sind, es nicht mehr zu einer Versteigerung kommen wird, mmmh ....
Eigentlich gutes Zeichen, dass die Versteigerung stattgefunden hat, immerhin gibt es Gründe, die dazu geführt haben, das a) alle Vorabkaufangebote nicht zustande kamen, b) die Erben gemeinschaftlich nicht entscheiden konnten/wollten. Hier heißt es Hoffnung nicht aufgeben und schauen was passiert. Man braucht Geduld, bis das wieder terminiert wird, vergeht sicherlich 1/2 Jahr oder mehr.