Zweifamilienhaus-Neubau - Welche Kosten kalkulieren?

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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MarcWen

MarcWen

Ich habe mir am Anfang auch viele Gedanken gemacht und Fragen gestellt, wie das Kind wohl heißen wird. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrgenerationenhaus, mit oder ohne Einliegerwohnung.
Hatte das dann letztendlich so verstanden, wenn quasi alles über Euch läuft (Finanzierung, Grundbuch), dann ist es ein Einfamilienhaus.
Getrennt finanzieren, wenn Deine Eltern sich für Ihre Wohnung z.B. im Grundbuch eintragen lassen.

Was mich aber interessieren würde - was macht Dich so sicher, den Bebauungsplan zu Deinem Grundstück mittels Freistellung auf 3 Wohneinheiten ändern zu können?
Woraus interpretierst du diese Fragestellung?
 
B

Bauexperte

Woraus interpretierst du diese Fragestellung?
Hier heraus:

Aus eigener Erfahrung (sollte das bei euch konkret werden und die Finanzierung abgeklärt) solltet ihr euch einen Architekten suchen. 3 WEH bedeuten Wohngebäudeklasse 3. Dazu gängeln gefühlt 90% der Bebauungspläne die Max Anzahl von WEH auf 2.
Diese Antwort an den TE impliziert doch, daß Du Deinen Architekten damit beauftragt hast, die Vorgabe des B-Planes mittels Freistellung oder whatever zu umgehen/auszuhebeln, da Du 3 Wohneinheiten planst. Wenn nicht, wüßte ich keinen Grund, für Deinen diesbezüglichen Hinweis an den TE

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
MarcWen

MarcWen

Wir haben bei unseren Gesprächen keinen Fertighausanbieter gefunden, der mit uns 3 WEH planen würde. Okal Haus hat z.B. klar definiert, Max. 2 WEH. Somit war für uns mehr oder weniger klar, dass wir wohl auch mit einem Architekten sprechen werden. (wir hatten zu Anfang wie gesagt nur mit Fertighausanbietern gesprochen und hätten uns sicher auch hier entschieden, wenn das Gesamtpaket gepasst hätte). Das mit den B-Plänen ist teilweise sicher auch Frust, weil es in fast jeden so drinnen steht. Mag sicher Sinn machen, hilft uns aber nicht weiter.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir haben bei unseren Gesprächen keinen Fertighausanbieter gefunden, der mit uns 3 WEH planen würde. Okal Haus hat z.B. klar definiert, Max. 2 WEH.
Das kann - meines (bisherigen) Wissens nach - keiner, der, von Bauherren, häufig "zuvorderst" frequentierten Fertighausanbieter. Hättest Du bspw. bei Weberhaus® oder auch bei Haas Fertighaus® angefragt, hättest Du eine andere Antwort erhalten. Die Töchter der Deutsche Fertighaus Holding sind auf Max. Gewinn mit min. Aufwand ausgerichtet; die bunte Vielfalt zwischen diesen beiden Eckpfeilern blenden sie aus

Das mit den B-Plänen ist teilweise sicher auch Frust, weil es in fast jeden so drinnen steht. Mag sicher Sinn machen, hilft uns aber nicht weiter.
Das kommt immer auf den Standpunkt des Betrachters an

Einen Bebauungsplan aufzustellen, erfordert ja mehr, als "nur" die Anzahl der Wohneinheit festzulegen. Innerhalb der Schritte bis zum finalen Bebauungsplan werden bspw. auch erforderliche Stellplätze berücksichtigt. Für Deine 3. Wohneinheit sind - auf den Punkt gebracht - keine Stellplätze möglich.

Insofern sehe ich hier wenig bis keinen Spielraum - auch nicht über einen Architekten - diese Vorgabe des B-Planes aushebeln zu wollen. Und Achtung: sollte er (der Architekt) auf die Idee verfallen, die geplante Einliegerwohnung im DG im Bauantrag als "Lager" auszuweisen und Du - nach Hausübergabe - daran denken, die Einliegerwohnung zu vermieten: mach die Rechnung nicht ohne Deine Nachbarn. Sonst wird es teuer für Dich

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Musketier

Musketier

Ich vermiete (zumindest solang meine Eltern leben) die zweite Wohneinheit ja nicht - sie genießen ein lebenslanges Wohnrecht dort.

Wie ich bei einem Neubau getrennt finanzieren soll, musst Du mir bitte erläutern. Wenn dann doch nur den Innenausbau, oder? Aber wenn ich einem Architekten den Auftrag gebe, Haus bauen mit 2 Wohneinheiten, dann wird der doch da nicht zwei getrennte Rechnungen erstellen, bzw. von den Handwerkern erstellen lassen?

Auf dem Gebiet bin ich komplett unerfahren. Riester kenne ich vom Hörensagen.

Miete wäre (sofern dann irgendwann nicht mehr meine Eltern darin wohnen) steuerlich anzurechnen, dafür kann ich die Darlehenszinsen ebenfalls geltend machen - soweit klar. Das sollte sich im Allgemeinen positiv auf meine Finanzen auswirken dann, sonst würde ja kein Mensch Wohnungen vermieten. Aber wie gesagt, vermieten ist erst mal eh nicht. Und eine Vermietung simulieren, also einen Mietvertrag aufsetzen, um diese steuerlichen Vorteile zu genießen, den vereinbarten Betrag aber niemals fließen zu lassen, wäre meines Erachtens Steuerbetrug, oder?
Ich würde auch kein Mehrgenerationhaus empfehlen. Ich hab das bei meinen Schwiegereltern gesehen.
Mal Zweisamkeit gabs nie, da dann immer die Großmutter mit rumsprang und als die gestorben war, konnte man den ungenutzten Teil des Hauses auch nicht vermieten, da nicht abtrennbar.

Lieber von vornherein abschließbare und getrennt abrechenbare Wohneinheiten planen.
Im Übrigen bezieht sich das lebenslange Wohnrecht meines Wissens auf die (Kalt-)Miete und nicht auf die verbrauchsabhängigen Nebenkosten. Insofern machen getrennte Zähler für Wasser/Strom/Wärmemenge also auch bei einem lebenslangen Wohnrecht durchaus Sinn.
Getrennte Darlehen können bei einer späteren Vermietung durchaus hilfreich sein.
 
kbt09

kbt09

Mehrgenerationenhaus, so wie ich es in Beitrag 25 beschrieben habe, beinhaltet getrennte Wohnungseingänge und auch getrennte Versorgungsstellen/Abrechnung. Man nennt es deshalb Mehrgenerationenhaus, weil die Aufteilung dazu gedacht ist, der älteren Generation das ebenerdige Wohnen zu ermöglichen und den jüngeren Generationen das Treppensteigen überläßt
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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