Durch das Zwischendarlehn wird nur folgender Sachverhalt gelöst:
- Vertragskonstrukt mit Zwischendarlehn und Tilgung des Zwischendarlehns bei Zuteilung (1.11.)
- Zwischendarlehn hat eine Zinsbindungsfrist bis 1.11. und würde bis zum 1.11. nicht abgerufen
- Zwischendarlehn würde am 1.11. bei Zuteilung des Bausparvetrages komplett getilgt
- Da nur 3 Monate das Geld bereitsteht würden keine Bereitstellungszinsen anfallen
- Mit dem Zwischendarlehn wird nichts bezahlt sondern bleibt unbenutzt auf der Bank
- Dient nur dazu alles zeitlich und fristgerecht abzuwickeln.
- Habe die Beraterin gefragt, warum das ganze, sie mache das immer so, um alles asap in trockenen Tüchern zu haben. Bei der Vielzahl an Kunden hat man da genug Zeit, wenn etwas schief läuft.
- Ich habe auch gefragt, warum wird ein Darlehen bereitgestellt, wenn ich es überhaupt nicht benutze und bei Zuteilung sofort tilge? Beraterin meint, dass wüsste ja die Wüstenrot nicht, könnte ja sein sie benötigten das Geld schon früher.
Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit des ganzen, sondern ob es vertraglich so etwas gibt und mir auch keine Zusatzkosten entstehen würden.