Deutsche Massivhaus insolvent ?

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K

Klaus100

Herr Bornkessel hätte sich mal über die Herrn GF der DM informieren sollen und sich nicht als Retter aufspielen.Da hätte er erkannt das es keinen Sinn macht DM zu retten, nicht mit den GF.
die Absicht war vielleicht lobenswert aber die Ausführung war sehr unterirdisch. in der Schule würde ma sagen "danke 6 setzen" !!
 
C

conny

Guten Morgen Herr Broenner,

da sich mich ja namentlich anschreiben..

antworte ich Ihnen auch gerne direkt.

Falls Sie den Eindruck haben, ich will Ihren Kollegen angreifen, weiß ich nicht auf welchen Artikel sich Ihre Vermutung stützt?

Aber, vllt. überlegen Sie mal gemeinsam, ob es eine Möglichkeit gibt auch die Banken ( in dem Falle war es glaube ich die ING-DiBa ) mit ins Boot zu nehmen.

Sie wissen besser als ich, wie man via Presse auch Bänker bewegen kann...

Mir geht es einzig und allein darum, Gedankenanstösse zu geben, derweil es hier eine Menge Bauherren gibt, die kurz vor dem finanziellen Ruin stehen.

Wenn Sie und Ihre Partei, die Möglichkeit hat, wenn auch nur einigen zu helfen, dann macht das Forum einen Sinn!!
Dabei, ist mir die Parteizugehörigkeit völlig egal!

In der Hoffnung, dass möglichst alle einigermaßen aus der Katastrophe herauskommen, bitte ich Alle, die helfen können und wollen um Ihre konstruktive Mithilfe..

vielen Dank

Conny
 
Ö

ösi2

Es wird leider immer "nette Mitmenschen und Geschäftsleute" geben die aus einer Situation heraus wie hier noch Profit schlagen wollen.
Darum höchste Vorsicht.................
 
L

Lumedes

ist DM insolvent ???

Habe heute einen Brief vom Herr Breitenbücher bekommen seines zeigen Insolvenzverwalter. Darin kann man den Beschluss von 09,03,2009 lesen


weiss jemand ob die Firma jetzt in Insolvent gegangen ist da ja der Insolventverwalter sich eingeschaltet hat???
sind jetzt alle Verträge hinfällig da DM ja in einer Insolventkeine Häuser bauen kann und jeder Vertrag hinfällig sind???
 
B

Bauherrennotruf

ACHTUNG >>> Betrifft Schreiben von Insolvenzverwalterin!

Hallo betroffene Bauherren!

Nach meiner heutigen Information, hat die Insolvenzverwalterin bei der DM erst mal die Debitoren (offenen Rechnungen an Bauherren) aus dem Computer der DM geholt.
Nach hören und sagen konnte Sie, bzw. ihre Angestellten, die beiden Gesellschafter oder einen GF nicht ausfindig machen!

Anhand dieser Liste sollen nun alle Bauherren, bei denen noch Rechnungen zu stellen, oder offen sind, angeschrieben werden. Insofern werden wohl die meisten Bauherren in den nächsten Tagen Post von ihr bekommen!

Wie bereits mehrfach beschrieben, sind diese Anschreiben mit dem nötigen Abstand zu betrachten.

Ich war heute bei meinem Baufachanwalt und Notar, der mich im Bauherrennotruf seit Jahren mit unterstützt.
Wir sind die uns vorliegenden Bauverträge durchgegangen und haben in den meisten Fällen nun Sachverhalte feststellen können, die eine außerordentliche Kündigung, mit dem gesetzlichen Anspruch auf Zurückbehaltungsrecht, für den zu erwartenden Schadenersatz und unfertige vertraglich geschuldete Leistungen, rechtfertigen.

Zur Zeit helfe ich mehr als 49 betroffene Bauherren, für die wir eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung vorbereiten. So sind die Bauherren auf der sicheren Seite und brauchen keine Fristen und Nachfristen mehr setzen.

Das Insolvenzverfahren ist derzeit wohlbemerkt >>> noch nicht <<< eröffnet, so dass der direkte Ansprechpartner im noch die Deutsche Massivhaus GmbH ist.
Die Insolvenzverwalterin ist nur zu Sicherung des Kapitals, falls ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, vom Insolvenzgericht eingesetzt worden.

Ich betone ausdrücklich, den Gerüchten nach, sollen Bauvertragsakten verschwunden sein. Besonders die, welche sich noch in der Baubeginnphase befinden. Doch die Ermittlungen danach soll schon im vollem Gange sein.

Also noch mal!

1. Eine Insolvenz ist zur Zeit nicht eröffnet (Aussage Amtsgericht Gera)
2. Es besteht daher auch im allgemeinen kein Recht zur außerordentlichen
Kündigung.
3. Für eine außerordentliche Kündigung bedarf es handfester Beweise eines
schweren Vertragsbruchs. Einstellung der Arbeiten oder der derzeitige
Stand des Insolvenzverfahrens reichen dafür nicht aus. Also Frist,
Nachfrist und letzte Frist mit Kündigungsandrohung, falls keine andere
beweiskräftige Sachlage eintritt.
4. Egal bei welcher Form einer Aufforderung zur Zahlung, ... vom
gesetzlichen Rückbehaltungsrecht, bis zur Aufklärung der Sachverhalte,
Gebrauch machen. Das heißt nicht, dass man das Geld ausgeben darf.
5. Bis zur endgültigen Vertragsauflösung keinerlei andere Verträge
schließen, da sonst die DM (Insolvenzverwalterin) das Recht zur
außerordentlichen Vertragsaufkündigung mit Schadensersatzanspruch
hat. Kann sehr teuer werden.
6. Angebote zur Entlassung aus dem Vertrag gegen Zahlung eines,
welchen auch immer bezeichneten Betrages, erst mal außen vor halten,
da Sie in der Regel gar nicht zahlen müssen.
7. Angebote der Insolvenzverwalterin, Ihr Bauvorhaben zu Ende zu führen,
entbehren jeder Grundlage, weil Sie nicht das Recht, noch die Erfahrung
zum Führen eines Bauunternehmens besitzt. Zudem müßte Sie
Ersteinmal die Deutsche Massivhaus GmbH wieder nach den
gesetzlichen Vorschriften versichern, eine Haftungszusage und eine
Erfüllungsbürgschaft beibringen.

Alle in diesem Beitrag eingestellten Aussagen beruhen auf den Aussagen meines Rechtsanwaltes und Notars. Ich betone nochmals ausdrücklich, dass ich keinerlei Rechtsberatung ausübe, noch ausüben darf. Deshalb werde ich in diesen Punkten von meinem Rechtsanwalt und Notar begleitet, der dazu berechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
 
K

koi-pool-freund

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit meiner Bestellung zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der DM-Deutsche Massivhaus GmbH verfolge ich – soweit es meine Zeit zulässt – dieses Forum und habe auch den offenen Brief von Tanya zur Kenntnis genommen. Ich habe großes Verständnis für die dramatische Situation, in der sich viele von Ihnen – Bauherren wie Handwerker gleichermaßen – befinden und nehme Ihr Anliegen und Ihre verständliche Empörung sehr ernst.

Ich versichere Ihnen, dass ich im Rahmen meines gesetzlichen Auftrags als vorläufige Insolvenzverwalterin mein Möglichstes tun werde, um Ihnen zu helfen.

Lassen Sie mich Ihnen zunächst meine Rolle als vorläufige Insolvenzverwalterin erklären und welche Schritte ich unternommen habe: Meine Aufgabe ist es zunächst, das Vermögen der DM-Deutsche Massivhaus GmbH im Interesse der Gläubiger – zu denen auch die Mehrheit von Ihnen zählt – zu sichern. Insgesamt bin ich als vorläufige Insolvenzverwalterin Interessenvertreterin aller Gläubiger der DM-Deutsche Massivhaus GmbH.

Unmittelbar nach meiner Bestellung am 9. März 2009 bin ich gemeinsam mit sieben Fachleuten aus meiner Kanzlei zum Haupt-Geschäftssitz des Unternehmens nach Gera gefahren und habe mit der Sicherung des Vermögens begonnen. Dabei haben wir umfangreiche Akten sichergestellt. Außerdem habe ich den EDV-Zugriff der früheren Geschäftsführer auf das Firmennetzwerk unterbunden.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit wird darin liegen, eventuelle kriminelle Vermögensverschiebungen der früheren Geschäftsführung aufzudecken.

Hierzu bitte ich Sie um Ihre Mithilfe: Falls Sie sachdienliche Hinweise zur Ermittlung weiterer Vermögensgegenstände oder zur weiteren Aufklärung der Aktivitäten der früheren Geschäftsführung haben, lassen Sie mir diese zukommen. Ich habe dafür folgende Email-Adresse eingerichtet: deutscheMassivhaus@kuebler-GbR.de

Sollten sich die bestehenden Verdachtsmomente im Hinblick auf eine Insolvenzverschleppung weiter erhärten, wird dies straf- und zivilrechtliche Folgen für die früheren Geschäftsführer nach sich ziehen.

Schließlich gehört es noch zu meinen Aufgaben als vorläufige Insolvenzverwalterin, mich um den Einzug offener Forderungen der DM-Deutsche Massivhaus GmbH zu kümmern. Mir ist bewusst, dass in vielen Fällen von Seiten der Bauherren Bauverzug und Mängel geltend gemacht werden. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich dazu verpflichtet bin, diesen Forderungseinzug durchzuführen und werde in jedem Einzelfall die Rechtmäßigkeit der Ansprüche genau überprüfen.

Die Frage, die Sie sicherlich am meisten beschäftigt, ist, wie es mit den schwebenden Bauverträgen weitergeht. Leider muss ich Ihnen sagen, dass eine Fortführung des Geschäftsbetriebs in solchen Fällen nicht wahrscheinlich ist. Ich erkunde aber derzeit die Möglichkeit, einen seriösen Massivhaushersteller zu finden, der in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung bereit wäre, als neuer Partner Ihre Bauvorhaben zu Ende zu führen. Natürlich nur, wenn dies auch wünschen. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass ein vorschneller Vertragswechsel für Sie negative rechtliche Folgen haben kann. Auch in der Insolvenz sind Sie an den Vertrag mit der DM-Deutsche Massivhaus GmbH gebunden. Insbesondere möchte ich Sie davor warnen, auf die Angebote der DM-Deutsche Massivhaus AG einzugehen. Hinter dieser Gesellschaft stehen nach meinen bisherigen Kenntnissen die selben Gesellschafter wie hinter der DM-Deutsche Massivhaus GmbH.

Ich werde Sie über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bettina E. Breitenbücher
vorläufige Insolvenzverwalterin der DM-Deutsche Massivhaus GmbH


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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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