Das sehe ich auch so. Verkauft sie ihren Anteil an ihn, ist Grunderwerbsteuer fällig. Schenkt sie ihren Anteil an ihn, ist Schenkungssteuer fällig. AFAIK kann man vertraglich regeln, wer dabei was bezahlt.
Steuerschulder für die Grund
erwerbsteuer ist grundsätzlich der
Erwerber (=Käufer).
Klar kann der Verkäufer dem Käufer eine Summe x nachlassen. Das gehört aber, da Nebenabrede, in den notariellen Kaufvertrag.
Wenn x zufällig der Grunderwerbsteuer entspricht..
Grunderwerbsteuer kann man bei einer Schenkung umgehen. Wenn aber die Schenkung keine echte Schenkung ist (ich nehme an, deine Expartnerin wird dir das 1/2 Haus nicht einfach so schenken wollen) sondern eine Schenkung unter der Bedingung, dass du den Kredit übernimmst, dann ist Schenkungssteuer fällig. Damit fährst du garantiert teurer.
Für teure Grundstücke gründet man übrigens eine Gesellschaft, die dann einmal beim Erwerb die Grunderwerbsteuer bezahlt.
Anschließend überträgt man nicht mehr das Grundstück selbst, sondern 95% der Gesellschaft, der das Grundstück gehört.
So sparen sich die Großen in Deutschland Abermillionen (wie auch wieder vor kurzem am Potsdamer Platz..), aber der kleine Landwirt oder Häuslebauer wird belastet.