Partnerin ausbezahlen und 2. Mal Grunderwerbsteuer

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Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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M

merlin83

Das ist schon klar; es ist imho eine Frage der Abwägung, was höher ausfällt. Grunderwerb- oder Schenkungssteuer; schließlich zählt ja nicht der seinerzeitge Erwerbspreis, sondern ein Anteil "x".

Oder wo liegt mein Denkfehler?

Liebe Grüsse, Bauexperte
Ich würde das "oder" durch ein "und" austauschen.
 
H

HorstTappert

Danke für Eure Rückmeldungen. Mit Schenkung hab ich mich bisher nicht befasst, ich vermute das die steuerlast da sehr hoch ist da wir nicht verheiratet sind. Was noch dazu kommt ist das ich nicht weiss ob ich das Haus 10 Jahre behalte, d.h. wenn man den Kaufpreis bewusst sehr niedrig hält könnte der höhere Verkaufserlös dann mehr Steuern kosten als die gesparte grunderwerbsteuer, die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen (zu unserem Kaufpreis gibt es keine Immobilien am Markt), unter Umständen würde es dann sogar Sinn machen den Kaufpreis bewusst hoch anzusetzen. Ich denke ich werd es jetzt einfach so halten, das ich den damaligen Kaufpreis ansetze, trotzdem nochmal danke.
 
F

FrankH

Wenn Du das Haus selbst bewohnst, greift die 10jährige Spekulatiomsfrist übrigens nicht. Du musst nur im Jahr des Verkaufs und in den 2 Jahren davor das Haus selbst bewohnt haben, dann ist der Verkauf steuerfrei. Dabei zählen auch angefangene Jahre. Bist Du z. B. im Dezember 2014 eingezogen, könntest Du das Haus ab Januar 2016 steuerfrei verkaufen.
 
B

Bieber0815

es ist imho eine Frage der Abwägung, was höher ausfällt. Grunderwerb- oder Schenkungssteuer; schließlich zählt ja nicht der seinerzeitge Erwerbspreis, sondern ein Anteil "x".
Das sehe ich auch so. Verkauft sie ihren Anteil an ihn, ist Grunderwerbsteuer fällig. Schenkt sie ihren Anteil an ihn, ist Schenkungssteuer fällig. AFAIK kann man vertraglich regeln, wer dabei was bezahlt.
 
S

SirSydom

Das sehe ich auch so. Verkauft sie ihren Anteil an ihn, ist Grunderwerbsteuer fällig. Schenkt sie ihren Anteil an ihn, ist Schenkungssteuer fällig. AFAIK kann man vertraglich regeln, wer dabei was bezahlt.
Steuerschulder für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der Erwerber (=Käufer).
Klar kann der Verkäufer dem Käufer eine Summe x nachlassen. Das gehört aber, da Nebenabrede, in den notariellen Kaufvertrag.
Wenn x zufällig der Grunderwerbsteuer entspricht..

Grunderwerbsteuer kann man bei einer Schenkung umgehen. Wenn aber die Schenkung keine echte Schenkung ist (ich nehme an, deine Expartnerin wird dir das 1/2 Haus nicht einfach so schenken wollen) sondern eine Schenkung unter der Bedingung, dass du den Kredit übernimmst, dann ist Schenkungssteuer fällig. Damit fährst du garantiert teurer.

Für teure Grundstücke gründet man übrigens eine Gesellschaft, die dann einmal beim Erwerb die Grunderwerbsteuer bezahlt.
Anschließend überträgt man nicht mehr das Grundstück selbst, sondern 95% der Gesellschaft, der das Grundstück gehört.
So sparen sich die Großen in Deutschland Abermillionen (wie auch wieder vor kurzem am Potsdamer Platz..), aber der kleine Landwirt oder Häuslebauer wird belastet.
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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