B
Bieber0815
In meinem Kaufvertrag steht "Den Beteiligten ist ihre gesamtschuldnerische Haftung für Kosten und Steuern bekannt gegeben." So habe ich es auch aus dem www gelernt ... Vgl. auch § 13 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz und § 44 AO. Verlinken darf ich ja nicht ...Steuerschulder für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der Erwerber (=Käufer).
Auch dann fällt Schenkungssteuer auf den Wert der geschenkten Sache an. Interessant wäre, wer diesen Wert wie ermittelt -- und was das Finanzamt dann dazu sagt.Wenn aber die Schenkung keine echte Schenkung ist (ich nehme an, deine Expartnerin wird dir das 1/2 Haus nicht einfach so schenken wollen)
Alternativen für den Threadersteller:
- Beide bleiben Eigentümer, vermieten gemeinsam.
- ???