B
baufreund2016
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wir haben ein kleines Problem. Neubau Einfamilienhaus in NRW, das Dachgeschoss wurde als „Nutzfläche“ genehmigt und abgenommen, innenliegende Holztreppe, die als „nicht notwendige“ Treppe mit einer Auftrittsbreite von 60 cm eingebaut wurde (Platz genug ist vorhanden !).
Der Vertrag mit dem Schreiner beschreibt eine Treppenanlage wie folgt:
Treppe liefern und fachgerecht nach den technischen Regeln einbauen, insbesondere zur Herstellung von tragfähigen, lastabtragenden, sicher begehbaren Geschoss-/ Fluchtwegen.
Der Schreiner verweigert eine Mängelbeseitigung/Minderung und beruft sich darauf, dass die Räume im Dachgeschoss nicht als „Wohnraum“ genehmigt seien und somit eine „notwendige Treppe“ nicht erforderlich wäre.
Schaut man sich die Bauordnung NRW an, steht im §36
„Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe);…“
Wie seht ihr die rechtlich Situation ?
wir haben ein kleines Problem. Neubau Einfamilienhaus in NRW, das Dachgeschoss wurde als „Nutzfläche“ genehmigt und abgenommen, innenliegende Holztreppe, die als „nicht notwendige“ Treppe mit einer Auftrittsbreite von 60 cm eingebaut wurde (Platz genug ist vorhanden !).
Der Vertrag mit dem Schreiner beschreibt eine Treppenanlage wie folgt:
Treppe liefern und fachgerecht nach den technischen Regeln einbauen, insbesondere zur Herstellung von tragfähigen, lastabtragenden, sicher begehbaren Geschoss-/ Fluchtwegen.
Der Schreiner verweigert eine Mängelbeseitigung/Minderung und beruft sich darauf, dass die Räume im Dachgeschoss nicht als „Wohnraum“ genehmigt seien und somit eine „notwendige Treppe“ nicht erforderlich wäre.
Schaut man sich die Bauordnung NRW an, steht im §36
„Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe);…“
Wie seht ihr die rechtlich Situation ?