"notwendige Treppe" zum Dachgeschoss

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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B

baufreund2016

zu euren Beiträgen möchte ich folgendes ergänzen:

Den Auftrag an den Treppenbauer haben nicht wir unterschrieben, sondern im Auftrag des Bauträgers ein von diesem beauftragtes Unternehmen.

Das Leistungsverzeichnis wurde als Funktionsausschreibung aufgebaut.
Hierin heißt es:
Treppe liefern und fachgerecht nach den technischen Regeln einbauen, insbesondere zur Herstellung von tragfähigen, lastabtragenden, sicher begehbaren Geschoss-/ Fluchtwegen.
Einläufige, halbgewendelte, freistehende eingestemmte Holzwangen Treppe gem. Zeichnung 15 Stg., ca. 18,67 / 26 cm, Treppenbreite ca. 97 cm, Holzwangentreppe zwischen 2 Wänden einbauen, dann wird noch weiter spezifiziert.
Eine Zeichnung der Treppe haben wir leider nicht bekommen, lediglich die Grundrisse der Geschosse.

Nach unserem Verständnis handelt es sich somit eindeutig um eine notwendige Treppe, denn nur diese ist nach Landesbauordnung NRW als Fluchtweg zugelassen.
 
Musketier

Musketier

@Bauexperte

Hergestellt wurde das Haus in Einzelgewerkvergabe.
Den Auftrag an den Treppenbauer haben nicht wir unterschrieben, sondern im Auftrag des Bauträgers ein von diesem beauftragtes Unternehmen.
Du solltest dir erst mal klar werden, wie ihr baut?
-Einzelgewerkvergabe (ihr schreibt die Einzelgewerke aus)
-GÜ/GU (Ihr kauft ein Haus mit/ohne Planung)
-Bauträger (ihr kauft ein Haus mit Grundstück)

Wie soll den sonst jemand dir Tipps geben können?
 
B

Bauexperte

Den Auftrag an den Treppenbauer haben nicht wir unterschrieben, sondern im Auftrag des Bauträgers ein von diesem beauftragtes Unternehmen.
'Musketier' hat es schon thematisiert. Was denn nun? Einzelgewerkevergabe oder Hausbau über einen BT/GU/GÜ?

.....Treppe gem. Zeichnung 15 Stg., ca. 18,67 / 26 cm, Treppenbreite ca. 97 cm,
Das schreibst Du zum ersten Mal.

Wenn Du nur portionsweise Informationen lieferst _und_ sich diese auch noch widersprechen - wie soll Dir auch nur ein User helfen können?

Närrische Grüße
 
B

baufreund2016

Wir haben nach dem Baudirekt-Prinzip gebaut, kurz erklärt:
Vertrag über Hauserstellung mit BAUDIREKT, BAUDIREKT vergibt die Planung an einen Planer, der Planer macht die Ausschreibungen und vergibt dann Einzelgewerke an die Handwerker.
So auch an den Treppenbauer mit dem Leistungsverzeichnis wie vorstehend beschrieben.

Der Treppenbauer hat offensichtlich bei dem Aufmaß übersehen, dass im Bereich der Treppe ein tragender Holzbalken verläuft, der die nutzbare Treppenlaufbreite auf 60 cm einschränkt. Zudem ist das Lichtraumprofil eingeschränkt.

Jedenfalls wurden wir hierüber nicht informiert. Stattdessen hat der Treppenbauer vollendete Tatsachen geschaffen und versucht nun, sich über die Schiene „nicht notwendige Treppe“ zu exkulpieren.
Auch der Bauleiter schweigt dazu.
 
B

Bieber0815

Vertrag über Hauserstellung mit BAUDIREKT
Dann würde ich sagen, kommt es auf den Vertrag an, ob es Mangel ist. Wenn ja (Mangel) fordert ihr euren Vertragspartner auf, den Mangel zu beheben (schriftlich, Einwurfeinschreiben, Fristsetzung nicht vergessen). Weigert er sich (bestreitet den Mangel) habt ihr zwei Optionen: A. Ihr seid euch sicher, dass es ein Mangel ist --> Rechtsanwalt (Fachanwalt für Baurecht). B. Ihr seid nicht sicher --> Sachverständiger.
 
Elina

Elina

Wenn da oben kein Aufenthaltsraum erlaubt ist, dann auch kein Büro. Dann zählt es nicht als Geschoss und braucht auch keine notwendige Treppe. Eine Leiter reicht vollkommen aus. Es muß rechtlich zweifelsfrei geklärt werden ob diese "Nutzfläche" nun Aufenthaltsraum ist oder nicht, ganz unabhängig von der Treppensache. Erst dann kann man klären ob diese Treppe nun so zulässig ist. Ob die Treppe vertragsrechtlich korrekt geliefert wurde, ist dann wieder eine völlig andere Schiene. Das eine Baurecht, das andere Kaufrecht (Treppenlieferung mit Montage sind kein Werkvertragsrecht sondern Kaufrecht).
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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