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Damit ist doch aber sicher die Treppe zwischen Erd- und Obergeschoss gemeint, nicht die zum Dachgeschoss.zu euren Beiträgen möchte ich folgendes ergänzen:
Den Auftrag an den Treppenbauer haben nicht wir unterschrieben, sondern im Auftrag des Bauträgers ein von diesem beauftragtes Unternehmen.
Das Leistungsverzeichnis wurde als Funktionsausschreibung aufgebaut.
Hierin heißt es:
Treppe liefern und fachgerecht nach den technischen Regeln einbauen, insbesondere zur Herstellung von tragfähigen, lastabtragenden, sicher begehbaren Geschoss-/ Fluchtwegen.
Einläufige, halbgewendelte, freistehende eingestemmte Holzwangen Treppe gem. Zeichnung 15 Stg., ca. 18,67 / 26 cm, Treppenbreite ca. 97 cm, Holzwangentreppe zwischen 2 Wänden einbauen, dann wird noch weiter spezifiziert.
Eine Zeichnung der Treppe haben wir leider nicht bekommen, lediglich die Grundrisse der Geschosse.
Nach unserem Verständnis handelt es sich somit eindeutig um eine notwendige Treppe, denn nur diese ist nach Landesbauordnung NRW als Fluchtweg zugelassen.
Was für ein Haus habt ihr bestellt? Ein Haus mit Obergeschoss und Dachgeschoss als Nutzfläche?