Der Sachverhalt liegt - wenn ich es richtig verstehe/wiedergebe - etwas anders: die Verkäufer sind sich offensichtlich uneinig über den Kaufpreis gewesen, dennoch wurde eine (!) Person vorgeschickt, um die Verhandlungen zu führen und ein Vorkaufsrecht zu Gunsten einer anderen Person in den Kaufvertrag übernommen, zu dem es eine - zugegeben mündliche - Aussage gibt, dass es sich dabei nur um eine Formalie handeln würde.
Aus der Formalie wurden dann urplötzlich 5% des Kaufpreises, an denen sich die familienintern vorgeschobene Person nun offensichtlich aus moralischer Verpflichtung beteiligen will, sprich: auf einen Teil ihres Gewinns verzichtet.
Das hat mit automatisierten und 100-fach geprüften Widerrufsbelehrungen herzlich wenig zu tun.
Zumal das Vorkaufsrecht an sich auch überhaupt nicht zu kapitalisieren ist. Im Vertrag steht ja nicht drin, dass der Preis sich automatisch um 5% anhebt, wenn es gezogen wird bzw. man die Klausel zu diesem Preis löschen lassen kann.
Derjenige, der das Vorkaufsrecht zieht, könnte auch 10% oder 20% verlangen, das ist völlig willkürlich und letztlich ein austarieren der Schmerzgrenze.
MfG
Dirk Grafe