Elina
Soweit ich weiß, fallen ab dem 18. Lebensjahr aber gar keine Kosten für die Kinder an. Anders als bei eigenen Kindern hat man als Pflegeeltern ja keine Unterhaltsverpflichtung. Das Kind wird einfach aus der Fürsorge gekickt und sich selbst überlassen. Ich selbst weiß da "ein bißchen" Bescheid,weil ich Careleaver bin, also vom Jugendamt im betreuten Wohnen untergebracht war und es daher selbst miterlebt habe. Es gibt noch eine Jugendhilfe bis ca. zum 21. Lebensjahr, wenn man mit der Schule noch nicht fertig ist - ich war mit 20 mit dem Abi durch, ein Jahr später als "normal", da mir ein Jahr wegen einer Banklehre fehlte. Alles ab 18 ist aber daran gebunden, daß man noch Erziehung benötigt, da die seelische Entwicklung nicht abgeschlossen sein darf, ansonsten hat man keine Chance auf Jugendhilfe und wahrscheinlich auch Pflegegeld.Die WIKR tut ihr Übriges, entweder man ist bis zum 18. LJ des Kindes fertig oder man braucht einen Plan, wie man den Gap abdeckt.
Wahrscheinlich betrachten die Banken diese Konstellation so, daß eben keine Kinder vorhanden sind, denn es fehlt die Unterhaltsverpflichtung. Das kann man nicht mit adoptierten Kindern gleichsetzen.