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Otus11
Die Antwort liefert die Bauordnung, in NRW in § 2 Abs.7:Da kommen mir einige Anschlussfragen in den Kopf. Was ist ein Aufenthaltsraum? Nur Wohnbereich oder auch Schlafbereich? Was ist mit einem Partyraum im Keller, oder allgemein unterirdischen Aufenthaltsräumen ohne Fenster?.
(7) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Ob ein Raum diese Eignung besitzt, hängt im Wesentlichen mit Anforderungen hinsichtlich der Raumgröße, der Raumhöhe (z.B. im Dachgeschoss), der Belichtung und der Belüftung zusammen. Hierzu finden sich in den jeweiligen Bauordnung entsprechende Festsetzungen, weiter hinten.