Ist es nicht der GU, der generell haftet, da man mit ihm einen Vertrag hat?
Wie die Sache dann ausschaut, wenn der GU insolvent wäre ist dann fraglich. Jedoch sollte bei dem derzeitigen Bauboom kaum ein "guter" GU insolvent werden.
Tritt der Fall dennoch ein, hat man wohl zumindest noch die Chance, mit dem Handwerker selbst zu verhandeln, der hat ja auch einen Ruf zu verlieren.
richtig, der gu ist bei allen Mängel der Ansprechpartner und auch derjenige, der zahlt. er kann dann zur Mängelbeseitigung natürlich an seinen sub verweisen, welche die Arbeit dann ausführt. sollte der sub nicht mehr existieren wäre es wirklich das Problem des GU.
der Architekt hat halt den Vorteil, das man sich bestimmte Sachen selber aussuchen kann. wenn man zb ganz bestimmte Fenster möchte mit den und den muster und die und jene Haustür, kann es bei einen GU schon schwer werden. das rausrechnen lassen von Gewerken bei GU ist normal möglich, lohnt finanziell aber nur selten. und die Aufpreise von Kunststoff 3fach verglast zu Aluminium Fenster ist so hoch, das du denkst, das du 2x Sätze Fenster bekommst
gerade wenn die zeit nicht mehr so vorhanden ist, spricht doch deutlich mehr für einen GU. man sollte sich aber schon mehr als 2 Angebote einholen. und die bauleistungsbescheiben sollte man extrem sorgsam lesen und am besten per Excel liste auch aufschreiben vergleichen. zb: extra Fußbodenheizung Firma A 4000 / B inklusive / C 5000 oder unterschläge Dach A Kunststoff inklusive / B Kunststoff 1500€ Aufpreis / C nur Holz möglich (selber anmalen).
so merkt man dann beim aufscheiben, wo welche Bauleistungsbeschreibung (Bauleistungsbeschreibung) fehlende Informationen hat oder extras besitzt, die man unbedingt haben möchte. häufig sind die teureren Angebote am ende gar nicht teurer, einfach weil mehr drin ist, was man sonst eh genommen hätte. damit man aber überhaupt einen Überblick bekommt, was wie viel kostet, muss man schon einige Angebote einholen.