Das die Planung des Architekten euch nicht gefallen hat, hast du ja nun schon mehrfach erwähnt. Nichtsdestotrotz habt ihr einen Vertrag unterschrieben und eine Werkplanung. Auf dieser beruht der Preis und die Zeitplanung. Jede Änderung (wer auch immer sie "verschuldet") kostet eben und dauert. Dies trägt dann eben der Auftraggeber und das bist in diesem Falle du. Die Fenster weichen von der ursprünglichen Planung ab, also ist der Zeitverzug auch dein verschulden. Das du dies evtl. von vornherein so haben wolltest, spielt keine Rolle, da es bisher nicht beauftragt war. Ich kann deinen Frust sehr gut nachvollziehen und auch, dass man als Laie nicht vollumfänglich Einblick in alle Details haben kann. Nichtsdestotrotz zählt erst mal das, was vertraglich vereinbart ist. Ansonsten könnte ja jeder am Bau machen, was er wollte. Da du nun schon seit längerer Zeit die Sache deinem Anwalt übergeben hast, steht dir durchaus zu. Du wirst aber jetzt nicht tatsächlich erwarten, dass der "Verklagte" dir jetzt in irgendeinerweise entgegenkommt. Der wird seine Arbeit möglichst schnell und vertragsgerecht abzuwickeln, damit er dieses Verlustgeschäft abhaken kann.
Ich habe das Gefühl, dass ihr am Anfang etwas zu schnell in das Unterfangen gerannt seid. Entweder es war der "Zeitdruck" oder die Euphorie, k.A. Der Unternehmer hat euch anscheinend nicht ausreichend auf alle Gegebenheiten hingewiesen oder ihr habt aneinander vorbei geredet. Das will ich nicht beurteilen und kann man als Kunde natürlich verwerflich finden. Aber: Letztendlich entscheidet ihr immer noch selbst wann und wie ihr mit wem Verträge abschließt. Wenn ihr etwas unterschrieben habt, was nicht in eurem Sinne war, dann seid ihr daran auch nicht unschuldig. Wenn ihr, um es mal provokant auszudrücken, den Inhalt nicht verstanden habt, dann hättet ihr an diesem Punkt einen Baubegleiter/Gutachter/Architekt zu Rate ziehen müssen. Natürlich kann und darf das der Bauunternehmer auch tun, verpflichtet ist er dazu jedoch nicht unbedingt mit euch Grundlagen der Landschaftsplanung, Statik, etc. zu erörtern. Wenn ihr wiederum da schon genau wusstet, dass die Pläne nicht euren Vorstellungen entsprechen (Fensterhöhen), dann frage ich mich, wie man es dann in aller Welt freiwillig unterschreiben kann.
Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.
Die Geschichte mit der Höhe des Hauses ist für mich hier nicht zu bewerten und es mag durchaus sein, dass du hier zu Recht gerichtlich vorgehst. Alle anderen Dinge erscheinen mir jedoch sehr stark aufgebauscht und der Versuch ein Unternehmen hier mit aller Gewalt schlecht reden zu wollen.