Bauen ohne Werkpläne

4,20 Stern(e) 11 Votes
A

alter0029

Bezüglich der Planungsänderungen würde ein Blick in den Kalender genügen um zu erkennen, dass der 23. und 24.07. ein Wochenende war. Wir kennen Ihre konkreten Änderungswünsche also seit dem 25.07.2016.
Dann beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Rechtsanwältin, die hellseherische Fähigkeiten zu haben scheint. Sie schrieb nämlich schon am 15.7.2016, dass es nach Absprache mit dem Statiker zumindest im EG möglich sei, die Fenster bis direkt unter die EG-Decke zu bauen.
 
8

86bibo

Unglaublich, über welche Dinge man hier stundenlang in der Öffentlichkeit diskutiert. Wenn ich die 10 Seiten hier letztendlich versuche zu verstehen, geht es doch einzig darum, dass es Uneinigkeit bzgl. der Höhe des Hauses gibt/gab. Wer da nun Schuld hat, lasse ich mal dahingestellt, da wir das hier im Forum nicht final beurteilen können. Alles andere sind doch mehr oder weniger Kleinigkeiten, die bei jedem Hausbau mal anfallen und bisher keinerlei Schaden verursacht haben. Dass beide Parteien bei solch verhärteten Fronten keine Kompromisse mehr eingehen wollen ist wohl klar. Das Unternehmen für alle Arbeitsleistungen die nicht vertraglich vereinbart (und damit kalkuliert sind) eine Bezahlung haben wollen, sollte zudem nicht verwundern und ist moralisch keineswegs verwerflich.


Dann beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Rechtsanwältin, die hellseherische Fähigkeiten zu haben scheint. Sie schrieb nämlich schon am 15.7.2016, dass es nach Absprache mit dem Statiker zumindest im EG möglich sei, die Fenster bis direkt unter die EG-Decke zu bauen.
Das es möglich ist, heißt doch nicht, dass die dazu benötigten Planänderungen schon in der Schublade liegen. Sie schicken 2 Wochen vor Ausführungsbeginn Änderungswünsche an das Unternehmen und erwarten, dass diese nur darauf warten diese umzusetzen? Zudem heißt "grundsätzlich möglich", dass es trotzdem noch genau kalkuliert werden muss. Das kann ein Statiker nämlich auch nicht im Kopf und benötigt nun einmal Zeit.

Zum Thema Timing: Ich arbeite in einem Industrieunternehmen und dort sind viele Abteilung in ihren Ressourcen knapp bemessen. Hier gibt es Slots für jedes Projekt. Sollte ich z.b. meinen 3 Wochen Slot nicht pünktlich abrufen können, wird nicht einfach eine andere Arbeit vorgezogen (da die evtl. noch nicht gestartet werden kann) und ich rücke dann dahinter, sondern ich kann mir komplett neue Ressourcen beantragen. D.h. unter Umständen schon mal 3 Monate Verzögerung. Im Baugewerbe ist das noch nicht ganz so extrem, aber bei der derzeitigen Auftragslage und den engen Zeitplänen ist das nicht so viel anders.

Sie haben natürlich das Recht ihr Haus so zu bauen, wie sie es wünschen. Das sollen sie sogar, anders macht es ja keinen Sinn. Allerdings kann der Bauunternehmer seinen Zeitplan nur einhalten, wenn er die Arbeiten ausführt wie vertraglich abgeschlossen. Zeitverzug durch Änderungswünsche des Kunden, gehen natürlich auch auf Kosten des Kunden. Ich weiß ja nicht, wie es in ihrem Beruf war, aber sie wurden doch sicherlich auch für das bezahlt, was sie geleistet haben. Wenn sie neben dem spielen ihres Instrumentes noch die Bühne hätten auf und Abbauen sollen und hinterher beim Catering helfen, dann hätten sie dies auf Dauer auch nicht kostenlos gemacht. Genauso konnte niemand von ihnen erwarten, dass sie auf Wunsch des Kunden plötzlich 3 Tage vor dem Konzert ihr Musikstück nicht mehr auf Instrument A sondern auf Instrument B spielen. Damit sie dies in der geforderten Qualität tun können, brauchen sie nämlich eine gewisse Vorbereitungszeit und nichts anderes ist es mit ihren Fenstern derzeit auch. Das Mauern eines Hauses ist sicher nicht die ganz große künstlerische Tätigkeit, aber wenn ihnen letztendlich die Decke auf den Kopf fällt, ist ihnen auch nicht geholfen.
 
A

alter0029

Man muss dazu noch etwas sagen: die verkorkste Vorplanung haben wir ja mit Eigeninitiative und der Mithilfe eines anderen Architekten wieder gerade gebogen. Die für die Pläne verantwortliche Dame der Norddeutschen Planungsgesellschaft hat alle Angaben von uns bekommen und musste nur noch die Änderungen für das Baugesuch ausführen. Ihre Kreativität wurde nie gefordert. Dumm war nur, dass das erstens mit Mehrkosten für uns verbunden war und zweitens zu einer Verzögerung des Baubeginns um ca. 3 Monate geführt hatte. Zwischenzeitlich hätte ich gegen Bezahlung einer in meinen Augen nicht angemessenen Summe aus dem Vertrag aussteigen können. Wahrscheinlich wäre das sogar besser gewesen, auch wenn ich dann ein weiteres Vierteljahr und einiges an Geld verloren hätte. Allerdings nahm ich an, dass man sich jetzt zusammenreißen und von nun an sorgfältiger arbeiten würde. Zu meinem großen Erstaunen erfuhr ich dann, dass die Ausführungspläne ohne weitere Absprache angefertigt werden und keiner der Verantwortlichen zu uns kommen wird. Ich wurde vom Geschäftsführer der Firma NSK nur gefragt, ob sich an der Lage der Innenwände etwas ändern wird. Es war mir sowieso ein Dorn im Auge, dass wieder die Norddeutsche Planungsgesellschaft diese Arbeit ausführen wird und lieber hätte ich damit einen Architekten beauftragt, von dessen Qualitäten ich überzeugt bin. Was ich dann bekommen habe und was auf der ersten Seite meines Berichtes zu sehen ist, lässt mich verstehen, warum NSK sich darauf nicht einlassen wollte. Diese "Arbeit" wird kaum Geld gekostet haben. Hätten die mir den Anteil für die Werkplanung auszahlen müssen, wäre der Profit deutlich geringer ausgefallen. Allerdings hätten wir dann Pläne bekommen, die ohne Fehler und entsprechend unseren Wünschen gewesen wären.
 
A

alter0029

Sie schicken 2 Wochen vor Ausführungsbeginn Änderungswünsche an das Unternehmen und erwarten, dass diese nur darauf warten diese umzusetzen?
So etwas kommt dann eben dabei heraus, wenn der Architekt, den die Baufirma stellt, keine Planungsgespräche durchführt, Details nach seinem Gutdünken festgelegt werden und ich die Pläne dann mit "meinem" Architekten auf Fehler und uns nicht gefallende Details durcharbeiten muss. Die Fenster wollten wir von Anfang an so hoch wie möglich. In unserem jetzigen Haus haben wir große Fenster und genießen es, dass so viel Licht ins Haus kommt. Das wollen wir eben nun mal im neuen Haus auch so haben, auch wenn es der Architekt selbst vielleicht lieber etwas schummrig hat.Wie schon angemerkt: die Baugenehmigung liegt seit Anfang Mai vor. Da wäre genug Zeit gewesen, die Planung so durchzuführen, dass man längst mit den Arbeiten hätte beginnen können. Damit sind wir wieder am Anfang meines Berichtes.
Damit sie dies in der geforderten Qualität tun können
....brauchte ich eine entsprechende Qualifikation und wenn der Architekt ein Küchenfenster unterhalb der Arbeitsplatte plant, spreche ich die ihm ab. Man könnte es als Versehen bezeichnen, aber nicht, wenn man ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
 
8

86bibo

Das die Planung des Architekten euch nicht gefallen hat, hast du ja nun schon mehrfach erwähnt. Nichtsdestotrotz habt ihr einen Vertrag unterschrieben und eine Werkplanung. Auf dieser beruht der Preis und die Zeitplanung. Jede Änderung (wer auch immer sie "verschuldet") kostet eben und dauert. Dies trägt dann eben der Auftraggeber und das bist in diesem Falle du. Die Fenster weichen von der ursprünglichen Planung ab, also ist der Zeitverzug auch dein verschulden. Das du dies evtl. von vornherein so haben wolltest, spielt keine Rolle, da es bisher nicht beauftragt war. Ich kann deinen Frust sehr gut nachvollziehen und auch, dass man als Laie nicht vollumfänglich Einblick in alle Details haben kann. Nichtsdestotrotz zählt erst mal das, was vertraglich vereinbart ist. Ansonsten könnte ja jeder am Bau machen, was er wollte. Da du nun schon seit längerer Zeit die Sache deinem Anwalt übergeben hast, steht dir durchaus zu. Du wirst aber jetzt nicht tatsächlich erwarten, dass der "Verklagte" dir jetzt in irgendeinerweise entgegenkommt. Der wird seine Arbeit möglichst schnell und vertragsgerecht abzuwickeln, damit er dieses Verlustgeschäft abhaken kann.

Ich habe das Gefühl, dass ihr am Anfang etwas zu schnell in das Unterfangen gerannt seid. Entweder es war der "Zeitdruck" oder die Euphorie, k.A. Der Unternehmer hat euch anscheinend nicht ausreichend auf alle Gegebenheiten hingewiesen oder ihr habt aneinander vorbei geredet. Das will ich nicht beurteilen und kann man als Kunde natürlich verwerflich finden. Aber: Letztendlich entscheidet ihr immer noch selbst wann und wie ihr mit wem Verträge abschließt. Wenn ihr etwas unterschrieben habt, was nicht in eurem Sinne war, dann seid ihr daran auch nicht unschuldig. Wenn ihr, um es mal provokant auszudrücken, den Inhalt nicht verstanden habt, dann hättet ihr an diesem Punkt einen Baubegleiter/Gutachter/Architekt zu Rate ziehen müssen. Natürlich kann und darf das der Bauunternehmer auch tun, verpflichtet ist er dazu jedoch nicht unbedingt mit euch Grundlagen der Landschaftsplanung, Statik, etc. zu erörtern. Wenn ihr wiederum da schon genau wusstet, dass die Pläne nicht euren Vorstellungen entsprechen (Fensterhöhen), dann frage ich mich, wie man es dann in aller Welt freiwillig unterschreiben kann.

Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.

Die Geschichte mit der Höhe des Hauses ist für mich hier nicht zu bewerten und es mag durchaus sein, dass du hier zu Recht gerichtlich vorgehst. Alle anderen Dinge erscheinen mir jedoch sehr stark aufgebauscht und der Versuch ein Unternehmen hier mit aller Gewalt schlecht reden zu wollen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauen ohne Werkpläne
Nr.ErgebnisBeiträge
1Unser Bauunternehmer erpresst mich 15
2Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60
3Bodentiefe Fenster Abdichtung nach Außen 74
4Stress mit dem Architekten - Vorvertrag blauäugig unterschrieben 17
5Statiker und KfW55-Zertifizierung 12
6Neubau Rohbau Auswahl: Unternehmen oder Architekten nehmen? 52
7Fenster, Vorbaurollladen, Außenputz 10
8Mindest-Leistungsumfang Architekt + Statiker evtl. Eigenleistung? 10
9Statiker Kosten - Was kostet ein Statiker oder Architekt? 17
10Kostenschätzung des Architekten 15
11Terrassentür / Schiebetür / bodentiefe Fenster 13
12Richtig Trocknen / Fenster kippen? 24
13Statiker nicht zur Bewährungsabnahme, und nun? 21
14Mindestbreite bei 2flügeliges Fenster/Terrassentür? 48
15U-Wert der Fenster - Unterschiede 15
16Fenster & Fenstergröße was wählen? Zweiflügelige Fenster? 46
17Wandstärke Trennwand Doppelhaus. Statiker plant 17,5cm 14
18Angebot Statiker + Wärmeschutznachweis Energieeinsparverordnung 2016 16
19Bodengleiche Dusche mit Fenster in der Nähe 13

Oben