Bauvertrag: Dauer des Baus

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H

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Aber wie willst du das fix festlegen?
Wie bereits geschrieben, dein in Stein gemeißelter Baubeginn kann sich in Sekunden zerbröseln. Es muss nur von Amtswegen etwas zwischen kommen oder aber Petrus macht am Vorabend die Schleusen auf das die Handwerker eher überlegen eine Arche anstatt eines Haus zu bauen ;)

Wir haben in unserem Vertrag eine Latte an Dingen die bauseits erledigt sein müssen und 30 Tage nachdem das alles erledigt ist geht es los. Ich habe damit auch keinen ganz großen Stress. Immerhin wird der GU bei uns genug Zeit zum Rüsten haben, wie bei euch ja auch.
Und die höhere Gewalt kann eben niemand beeinflussen.
Nennt sich doppelbelastung Bauzeitzinsen und miete. irgendwann will man auch rein. ja morgen kann die welt zusammenstürzen, dann brauchst du aber auch keine Immobilie mehr
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Nennt sich doppelbelastung bauzeitzinsen und miete. irgendwann will man auch rein. ja morgen kann die welt zusammenstürzen, dann brauchst du aber auch keine Immobilie mehr
Richtig, aber wie kommst du im Kontext meines Posts auf Doppelbelastung und Bauzeitzinsen?
Die haben mit dem was ich gesagt habe nicht viel zu tun. Der Punkt den ich rausstellen wollte ist, es kann IMMER nur einen geplanten Beginn für den Bau geben. Wie soll der denn zu 100% sicher festgelegt werden? Das geht eben nicht.
 
B

Bauexperte

Wenn man zum Beispiel sagen würde: "Die Bauzeit beträgt wegen Winterzeit 9 Monate (Anm. nicht "in der Regel"), wetterbedingt kann es zu Verzögerungen kommen. Baubeginn (nicht "geplant") ist der 15.11., sofern die Werkplanung bis dahin abgeschlossen ist und die Baugenehmigung vorliegt."
Da fehlt das Wort "auflagenfrei" vor Baugenehmigung.

Schreibe Deinen Vertragspartner an und bitte um Korrektur der entsprechenden Passagen. Will er Dir entgegenkommen, wird vmtl. so etwas in der Art zurückkommen:

"... Die Bauzeit von Baubeginn bis zum Einzug beträgt 9 Monate. Die Erstellung der Arbeitspläne und Statik sowie Witterung und der Baufortschritt der laufenden Baustellen beeinflussen den Baubeginn.

Geplanter Baubeginn Januar 2017.
"

Damit wärst Du keinen Schritt weiter, als jetzt auch. Was steht denn zur vereinbarten Vertragsstrafe im Werkvertrag?

auch der Laie hat bei einem solchen Projekt wohl das Recht auf Erklärung und nicht "passt so, unterschreib".
Ich verstehe immer noch nicht, weshalb Dir der Werkvertrag zugeschickt wurde und nicht im persönlichen Gespräch überreicht ...?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

AndreasPlü

Ich verstehe immer noch nicht, weshalb Dir der Werkvertrag zugeschickt wurde und nicht im persönlichen Gespräch überreicht ...?

Liebe Grüsse, Bauexperte

Gespräche gab es schon. Die angepasste Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist soweit geprüft und passt. Bauantrag ist fertig und eingereicht. Der eigentliche Bauvertrag ist nicht geschlossen, Bauantrag separat beauftragt.

Der Vertrag wurde zugeschickt, da es sich nur um das Blatt handelt mit dem Inhalt: Vertrag zwischen x und y, das erwähnte Bauzeitthema und Platz für die Unterschriften.

Alles ist bekannt, nur das mit den Bauzeiten ist eben so beiläufig aufgetaucht und hat mich erstmal verwirrt. Als Nichtbaumensch wäre eine Angabe eines Mitarbeiters, die ungefähr so geht "Ich plane übernächste Woche anzufangen, ggf. kommt es zu Verzögerungen und meistens brauche ich für die Aufgabe 4 Wochen" zu unpräzise und schwammig. Wenn aber sowas laut vielen Meinungen in der Baubranche Usus ist muss man es wohl akzeptieren.
 
B

Bieber0815

Mir wäre ein fester Fertigstellungstermin in 12 Monaten mehr wert als ein "vielleicht, ggf., wenn alles passt" in 7 Monaten. Frag doch einfach nach, ob ein konkretes Datum oder eine konkrete Bauzeit ab Beginn Erdarbeiten genannt werden kann! Der GU wird mit seinen Subunternehmer garantiert Termine vereinbaren ...
 
S

Svetta16

wir hatten Aussage: bis Weihnachten könnten wir mit Glück drin sein, im Vertrag steht als Fertigstellungstermin aber Ende April 2017. Einfach, um genug Puffer für Eventualitäten zu lassen und uns eine verlässliche Aussage, damit wir Finanzierung etc. darum bauen können. Da wir so gut wie keine Eigenleistung drin haben und alles in einer Hand, habe ich auch Hoffnung, dass das klappt.

Zur Ausgangsfrage - mir wäre das auch zu schwammig. Zumindest den Baubeginn kann man festlegen (so und soviel nach erfolgter auflagenfreier Baugenehmigung) und dann ein (gerne auch großzügiges, aber konkretes) Zeitfenster für den Bau selbst.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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