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Alex85
In beiden Fällen liegt ein gültiger Vertrag vor.Ich lese viel in diesem Forum, meistens ist der Fall genau anders herum. Der Bauherr hat etwas vereinbart, woran sich nicht gehalten wurde und bittet hier um Rat. Da kommt zu 99% Prozent die Frage "ist es den schriftlich festgehalten worden?...wenn nein, dann musst du das wohl so hinnehmen.."
Hier hat der Architekt nun mündlich etwas mitgeteilt und die schriftliche Seite sagt etwas anderes...hier legt aber dann trotzdem ein geltender Vertrag vor...?
Dies zu beweisen, ist aber das Problem, wenn einer der beiden plötzlich unter Gedächtnisverlust leidet (oder schlicht die Unwahrheit behauptet).
Im ersten Fall liegt das Problem beim Fragesteller / Bauherren.
Im zweiten Fall liegt das Problem beim Architekten.