Hallo,
Ich dachte es sind ein paar Fachleute vom Bauhandwerk und aus der deutschen Rechtsprechung am Start, die mir da ein paar hilfreiche Tipps hätten geben können.
Sind es - nur, was erwartest Du außer, daß die Empfehlung ausgesprochen wird, sich an die Ausführungspläne zu halten?
Die nachgelieferten Bilder sind sehr hilfreich; so weiß zumindest ich, daß ich mir den Hinweis auf Brüstungshöhe auf der Giebelseite hätte sparen können und zukünftig genauer nachfragen muß.
Der Baugutachter wurde heute bestellt und anwaltlicher Rat erfolgt am Freitag.
SV finde ich richtig; RA halte ich zu diesem frühen Zeitpunkt fehl am Platz. So oder so werden sie imho wiederholen, was die User hier schon geschrieben haben: es ist Dir zu spät aufgefallen. Das bedeutet vermutlich, daß Dir eine gewisse Mitschuld angerechnet wird.
Dann wird sicher die Frage nach Kosten/Nutzen gestellt werden. Auf der Giebelseite fällt der Fehler nicht so auf; neben der Haustüre wirkt es dagegen auf mich gewöhnungsbedürftig. Stellt sich weiterhin die Frage nach einer wirtschaftlichen Lösung.
Werden die Fenster herausgenommen - glaube kaum, daß das schadfrei möglich ist, müssen die Stürze versetzt, der Innenputz und die Fassade erneuert werden; Elektro dürfte davon nicht betroffen sein. 4 Fenster, Maurer, Putzer wird die jeweilige Fensterseite komplett neu Verputzen müssen, der Fassadenbauer ebenfalls. All in "könnte" das ein wirtschaftlicher Griff in die Kiste in Summe TEUR 20 werden.
So, wie ich Dich verstehe, bist Du eher an einer finanziellen Entschädigung interessiert. Da frage ich mich, wie diese beziffert werden soll? Die Küche kann noch angepasst werden, in Hauswirtschaftsraum + Gäste-WC wird es innen nicht so auffallen. Bleibt das Wohnzimmerfenster _und_ vor allem die äußere Optik. Fensterfaschen oder ein teilfarbiger Anstrich könnten hier ein 1. Ansatz sein.
Ich bin gespannt, welche Empfehlung der SV ausspricht.
Liebe Grüsse, Bauexperte