Neubau Fensterstürze im EG zu tief

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H

Hausbau2k16

Es stand ursprünglich "Neubau" im Thread Namen, störte das Auge. Es hat niemand gesagt das es sich um einen Fake handelt.
Ok.
Allerdings, den Fehler hätte ein Blinder mit Krückstock sehen können. Und zwar diverse Leute : der Rohbauer, der Fensterbauer, der Bauleiter, Du...
Vollkommen richtig. Hätte, wurde aber nicht bzw. wollte der BL das Thema nicht wahrhaben. Darum geht es aber nicht und ich habe eingangs erwähnt, das ich hier keine Schuldzuweisungen bringen möchte, weil klar ist wer den Fehler gemacht hat. Ich habe ja auch völlig bewusst den Namen den Bauunternehmens nicht genannt und keinen Bauplan, aus dem der GU ersichtlich wäre, hochgeladen. Ich weiß, dass das in Foren nicht leicht ist und gerne und viel um ein Thema herumdiskutiert wird, mir geht es ausschließlich um meine gestellte Frage.
 
Musketier

Musketier

Den Titel wollte ich gestern schon anpassen, hatte es dann vergessen und dann haben wir heute zeitgleich geändert. Nix dramatisches also.

Ich finde die Ansicht von Außen jetzt gar nicht so dramatisch.
Innen könnte es etwas ungewohnt wirken, insbesondere, wenn man recht groß ist.

Wie bereits weiter vorn erwähnt, wird dir hier keiner weiter Deine Frage seriös beantworten können.Ich persönlich würde dir zu einem Baugutachter raten. Der kann dich an der Stelle sicher unterstützen und kann sich gleich den Rest mit anschauen.
 
H

Hausbau2k16

Den Titel wollte ich gestern schon anpassen, hatte es dann vergessen und dann haben wir heute zeitgleich geändert. Nix dramatisches also.
Alles gut, danke fürs anpassen!

Ich finde die Ansicht von Außen jetzt gar nicht so dramatisch.
Innen könnte es etwas ungewohnt wirken, insbesondere, wenn man recht groß ist.
Da ich nicht weiß wer hier so alles still mitliest und vielleicht "seine Baustelle" erkennt, äußere ich mich dazu nicht bzw. sollte ich da keine Wertung abgeben und emotionalfrei reagieren .
Wie bereits weiter vorn erwähnt, wird dir hier keiner weiter Deine Frage seriös beantworten können.Ich persönlich würde dir zu einem Baugutachter raten. Der kann dich an der Stelle sicher unterstützen und kann sich gleich den Rest mit anschauen.
Ok, so sehe ich das mittlerweile auch. Ich dachte es sind ein paar Fachleute vom Bauhandwerk und aus der deutschen Rechtsprechung am Start, die mir da ein paar hilfreiche Tipps hätten geben können. Schade.
Der Baugutachter wurde heute bestellt und anwaltlicher Rat erfolgt am Freitag.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich dachte es sind ein paar Fachleute vom Bauhandwerk und aus der deutschen Rechtsprechung am Start, die mir da ein paar hilfreiche Tipps hätten geben können.
Sind es - nur, was erwartest Du außer, daß die Empfehlung ausgesprochen wird, sich an die Ausführungspläne zu halten?

Die nachgelieferten Bilder sind sehr hilfreich; so weiß zumindest ich, daß ich mir den Hinweis auf Brüstungshöhe auf der Giebelseite hätte sparen können und zukünftig genauer nachfragen muß.

Der Baugutachter wurde heute bestellt und anwaltlicher Rat erfolgt am Freitag.
SV finde ich richtig; RA halte ich zu diesem frühen Zeitpunkt fehl am Platz. So oder so werden sie imho wiederholen, was die User hier schon geschrieben haben: es ist Dir zu spät aufgefallen. Das bedeutet vermutlich, daß Dir eine gewisse Mitschuld angerechnet wird.

Dann wird sicher die Frage nach Kosten/Nutzen gestellt werden. Auf der Giebelseite fällt der Fehler nicht so auf; neben der Haustüre wirkt es dagegen auf mich gewöhnungsbedürftig. Stellt sich weiterhin die Frage nach einer wirtschaftlichen Lösung.

Werden die Fenster herausgenommen - glaube kaum, daß das schadfrei möglich ist, müssen die Stürze versetzt, der Innenputz und die Fassade erneuert werden; Elektro dürfte davon nicht betroffen sein. 4 Fenster, Maurer, Putzer wird die jeweilige Fensterseite komplett neu Verputzen müssen, der Fassadenbauer ebenfalls. All in "könnte" das ein wirtschaftlicher Griff in die Kiste in Summe TEUR 20 werden.

So, wie ich Dich verstehe, bist Du eher an einer finanziellen Entschädigung interessiert. Da frage ich mich, wie diese beziffert werden soll? Die Küche kann noch angepasst werden, in Hauswirtschaftsraum + Gäste-WC wird es innen nicht so auffallen. Bleibt das Wohnzimmerfenster _und_ vor allem die äußere Optik. Fensterfaschen oder ein teilfarbiger Anstrich könnten hier ein 1. Ansatz sein.

Ich bin gespannt, welche Empfehlung der SV ausspricht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
andimann

andimann

Hi Bauexperte,

ohne nun das Vertragskonstrukt des TE's zu kennen, aber:

es ist Dir zu spät aufgefallen. Das bedeutet vermutlich, daß Dir eine gewisse Mitschuld angerechnet wird.
Ich habe ja inzwischen auch lernen müssen, dass Baurecht oftmals vollkommen absurd ist, aber zum Überprüfen der Maße ist imho der GU/Bauleiter verantwortlich. Kann der GU allen Ernstes einen Weg finden, die Verantwortung auf einen LAIEN abzuwälzen?

Die Argumentation: "Das sieht ein Blinder mit Krückstock, das hätte der TE sehen müssen" lasse ich nicht gelten.
Wenn es der Bauherr als Laie hätte sehen sollen, hätte es doch dem Bauleiter als Profi erst recht auffallen müssen, oder?

Auch finde ich es gar nicht mal so auffällig, vor allem an den Wohnzimmerfenstern hätte man vermutlich wirklich messen müssen, um das zu sehen. Bei den Fenstern an der Haustürseite fällt es stärker auf, ist aber auch kein perfekter Hinweis auf einen Fehler. Bei uns ist die Haustür auch höher als das Küchenfenster daneben. Das liegt aber an der übergroßen Haustür.

Wenn der GU da ein ordentliches Angebot macht, wäre es vielleicht wirklich mit ein paar optischen Retuschen getan.

Ob ich deswegen das halbe EG wieder in einen Rohbau verwandle?!?!?

Viele Grüße,

Andreas
 
H

Hausbau2k16

Hallo,
SV finde ich richtig; RA halte ich zu diesem frühen Zeitpunkt fehl am Platz. So oder so werden sie imho wiederholen, was die User hier schon geschrieben haben: es ist Dir zu spät aufgefallen. Das bedeutet vermutlich, daß Dir eine gewisse Mitschuld angerechnet wird.
Das hat der GF der Baufirma gestern bereits ausgeschlossen und eine klare Ansage im Kreise aller Beteiligten gemacht. "Dafür gibt es einen Bauleiter, der sich um solche Dinge kümmern muß". Wahrscheinlich hast du es überlesen, aber wir haben dem Bauleiter rechtzeitig über unsere Bedenken in Bezug auf die Fenster in Kenntnis gesetzt. Er hat das abgewunken und damit war das Thema erst einmal durch und die Arbeiten gingen weiter. Dies hat der Bauleiter gestern kleinlaut bestätigt. Ob ich das hätte energischer angehen sollen, kann man natürlich unterstellen, ich habe es nicht und auf andere Dinge geschaut. Sei wie es sei, es ist ja nicht zu ändern.
... Stellt sich weiterhin die Frage nach einer wirtschaftlichen Lösung.
Werden die Fenster herausgenommen - glaube kaum, daß das schadfrei möglich ist, müssen die Stürze versetzt, der Innenputz und die Fassade erneuert werden; Elektro dürfte davon nicht betroffen sein. 4 Fenster, Maurer, Putzer wird die jeweilige Fensterseite komplett neu verputzen müssen, der Fassadenbauer ebenfalls. All in "könnte" das ein wirtschaftlicher Griff in die Kiste in Summe TEUR 20 werden.
Bei dieser Schätzung lande ich auch. Und hier greift dann die Rechtsprechung, wenn es denn soweit kommen sollte. Angestrebt ist eine gerichtliche Auseinandersetzung freilich nicht. Wenn man sich durch diverse Urteile hangelt, stehen schlussendlich ganz andere Zahlen im Raum. Daher ja auch meine Frage, wie hoch der zu erwartende Druckzuschlag ausfallen sollte, um Bewegung in die Sache zu bringen.
So, wie ich Dich verstehe, bist Du eher an einer finanziellen Entschädigung interessiert. Da frage ich mich, wie diese beziffert werden soll? Die Küche kann noch angepasst werden, in Hauswirtschaftsraum + Gäste-WC wird es innen nicht so auffallen. Bleibt das Wohnzimmerfenster _und_ vor allem die äußere Optik. Fensterfaschen oder ein teilfarbiger Anstrich könnten hier ein 1. Ansatz sein.

Ich bin gespannt, welche Empfehlung der SV ausspricht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Ich bin prinzipiell an jedem Lösungsvorschlag des GU interessiert, nur fehlt mir der Glaube, dass das Bauunternehmen dies ohne Folgewirkungen auf die Reihe bekommt. Wie die finanzielle Entschädigung aussehen kann, haben Gerichte schon mehrfach festgelegt. Natürlich immer auf Grundlage der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten. Deshalb meine Frage nach der Höhe, die nur jemand beantworten kann, der vom Fach ist und solche Bauvorhaben auch kalkuliert.
Fensterfaschen sind ja schon dran .

Beste Grüße.
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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