Neubau Fensterstürze im EG zu tief

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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H

Hausbau2k16

Sie ist absolut nicht absurd.
Von einem mündigen Bürger wird bei oberer Instanz auch etwas erwartet, nämlich Mündigkeit.
Ich mach es mal kurz: Nach Feststellung des Mangels eine schriftliche und korrekte Mängelanzeige innerhalb von zwei Wochen. Auch ein Bauherr muss sich an Regeln halten und darf nicht schludern - auch wenn die Solidarität natürlich von Forianern eher an den TE geht.
Die obere Instanz hat alle Seiten zu prüfen und übt keine Solidarität aus.
Dann ist doch alles gut. Da meine Anzeige nach dem "selber messen" und tatsächlichem Feststellen des Mangels innerhalb von 24 Stunden schriftlich als Mängelanzeige erfolgte bin ich ja im Soll und mündliche Anzeigen sind jetzt Schall und Rauch. Aus Solidarität habe ich nämlich dem Bauleiter zugerufen, Fenster sind g(kl)ei(n)l.

PS: Um auf schludern noch kurz einzugehen. Was konkret wirfst du mir denn in deiner emotionalen Ansprache vor?
 
Musketier

Musketier

Ganz ehrlich ich finde es positiv wie objektiv der TE hier an die Sache rangeht und finde die Frage nach der Summe der Kosten für die Mängelbeseitigung durchaus berechtigt.
Ich würde an seiner Stelle auch vorbereitet sein, wenn der Bauunternehmer ihn vor die Wahl stellt Mängelbehebung oder Summe X. Man muß doch wissen, ob das Angebot fair ist, oder einfach nur ein Abspeisen mit einem symbolischen Betrag.




Zum Thema Mängelanzeige habe ich gerade das hier auf einer Internetseite von einem RA für Baurecht gefunden:

Rechtsstand 2012
Es ist strittig und noch nicht vom BGH geklärt, ob der Auftraggeber bei einem Baugesetzbuch-Vertrag schon vor der Abnahme die Beseitigung von Mängeln verlangen kann. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dann der Auftraggeber erst nach der Abnahme Mängelansprüche geltend machen. Er muss also tatsächlich – sehenden Auges – abwarten, bis der AN fertig ist. Wenn dann der Mangel immer noch vorliegt, kann er die Beseitigung verlangen. Ist auch nicht unplausibel, weil es ja immer sein kann, dass der AN eben noch nicht fertig ist und daher den Mangel bzw. das, was der Auftraggeber als Mangel meint zu erkennen, laut seinem Plan im Laufe der Arbeiten bis zur Fertigstellung des Gesamtwerks beseitigt.
 
H

Hausbau2k16

Ganz ehrlich ich finde es positiv wie objektiv der TE hier an die Sache rangeht und finde die Frage nach der Summe der Kosten für die Mängelbeseitigung durchaus berechtigt.
Ich würde an seiner Stelle auch vorbereitet sein, wenn der Bauunternehmer ihn vor die Wahl stellt Mängelbehebung oder Summe X. Man muß doch wissen, ob das Angebot fair ist, oder einfach nur ein Abspeisen mit einem symbolischen Betrag.
Danke. Objektiv und vor allem sachlich zu bleiben, zumindest der Versuch, fallen ehrlich gesagt schwer. Bei aller Nüchternheit sind natürlich Emotionen im Spiel, die aber für eine vernünftige Lösung hinderlich sind.
 
Y

ypg

Edit: noch mal zur Erklärung: ich gönn Euch jeden Tausender, und wenn der BL alles auf sich nimmt, ok + klasse!
Aber vor Gericht kann es sehr gut anders aussehen!
PS: Um auf schludern noch kurz einzugehen. Was konkret wirfst du mir denn in deiner emotionalen Ansprache vor?
Ich werfe Dir überhaupt nichts vor - noch weniger emotional! ich bin auch ein Forianer, der sich solidarisch zeigt, indem er (also ich) Dir jeglichen Tausender gönnt, siehe zitierten Beitrag von mir da oben!

Aber: Recht haben ist nicht Recht bekommen! Nur weil ich in #52 und #55 schreibe, wie es vor Gericht zugehen kann, heisst es nicht, dass ich Dich im Unrecht sehe. Ich habe Dir den Rat gegeben, es nicht in die Instanz zu treiben. Beruflich bekomme ich oft mit, wie es zugehen kann - auch wenn es nicht unbedingt das Zivielrecht ist... Du kannst den Rat annehmen oder nicht - das bleibt Dir überlassen.
Du kannst es aber auch wieder ganz argwöhnisch lesen wie da oben mit dem U und dem Fake... egal...

Ich bin übrigens davon ausgegangen, dass Du keine Mängelanzeige eingereicht hast. Es steht nirgendwo, ausser ich habe es überlesen. Du schreibst wiederholt: wir ihn in Kenntnis gesetzt, und er hat abgewunken. Darin sehe ich jetzt keine schriftliche Mängelanzeige.

Ich bin raus!
 
P

Payday

Sie ist absolut nicht absurd.
Von einem mündigen Bürger wird bei oberer Instanz auch etwas erwartet, nämlich Mündigkeit.
Ich mach es mal kurz: Nach Feststellung des Mangels eine schriftliche und korrekte Mängelanzeige innerhalb von zwei Wochen. Auch ein Bauherr muss sich an Regeln halten und darf nicht schludern - auch wenn die Solidarität natürlich von Forianern eher an den TE geht.
Die obere Instanz hat alle Seiten zu prüfen und übt keine Solidarität aus.
das gute hierbei ist ja, das der Bauunternehmer NIEMALS beweisen kann, das der Bauherr der Baufirma bescheidgegeben hat mit der falschen Brüstungshöhe. könnte die Baufirma das beweisen, hätte der Bauherr ja auch den perfekten Beweis, das der mangel angezeigt wurde und die Baufirma hätte handeln müssen. folgerichtig verliert die Baufirma diese Sache.
theoretisch kann man den Bauherren trotzdem eine gewisse "mitschuld" einräumen, weil sie von der Sache wußten, aber nicht energisch immer und immer wieder darauf gepocht haben. das ist wohl "Baurecht", das die ausführenden firmen alle mal gerne was "vergessen". ist einzigartig in Deutschland. ich kenne zumindest keine andere Branche. wenn unsere Kunden was bemängeln fährt da einer sofort hin und regelt das (klassischer Maschinenbau). unsere Kunden sind aber auch keine dummen Privatpersonen sondern große firmen mit ganz vielen tollen Juristen und co.

auf den Bildern sieht das augenscheinlich erst mal gar nicht so "schlimm" aus. je nachdem ob in der Küche vorm Fenster küchenelemente kommen oder nicht könnte das so gehen. Hauswirtschaftsraum und Gast wc sind wirklich kein größeres Ding, Wohnzimmer ist denke ich auch eher nur eine "im Wohnzimmer soll alles perfekt sein" Einstellung.
ich persönlich halte das küchenfenster für das wichtigste Fenster, wenn die spüle und co direkt davor soll.
allerdings ist es egal ob man nun 1 oder 4 Fenster behebt. alle Gewerke müssen wieder antanzen, egal ob sie nun 1 oder 4 Fenster neu zuarbeiten müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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