Neubau Fensterstürze im EG zu tief

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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H

Hausbau2k16

Hi Bauexperte,

ohne nun das Vertragskonstrukt des TE's zu kennen, aber:
Ich habe ja inzwischen auch lernen müssen, dass Baurecht oftmals vollkommen absurd ist, aber zum Überprüfen der Maße ist imho der GU/Bauleiter verantwortlich. Kann der GU allen Ernstes einen Weg finden, die Verantwortung auf einen LAIEN abzuwälzen?

Die Argumentation: "Das sieht ein Blinder mit Krückstock, das hätte der TE sehen müssen" lasse ich nicht gelten.
Wenn es der Bauherr als Laie hätte sehen sollen, hätte es doch dem Bauleiter als Profi erst recht auffallen müssen, oder?

Auch finde ich es gar nicht mal so auffällig, vor allem an den Wohnzimmerfenstern hätte man vermutlich wirklich messen müssen, um das zu sehen. Bei den Fenstern an der Haustürseite fällt es stärker auf, ist aber auch kein perfekter Hinweis auf einen Fehler. Bei uns ist die Haustür auch höher als das Küchenfenster daneben. Das liegt aber an der übergroßen Haustür.

Wenn der GU da ein ordentliches Angebot macht, wäre es vielleicht wirklich mit ein paar optischen Retuschen getan.

Ob ich deswegen das halbe EG wieder in einen Rohbau verwandle?!?!?

Viele Grüße,

Andreas
Hallo Andreas,

genau so war, für mich doch überraschend,die gestrige Argumentation des Geschäftsführers. Ich als Laie bin völlig außen vor, da der Bauleiter zu 100% in der Verantwortung steht. Die "Blinder mit Krückstock Argumentation" blende ich aus. Wie oben angesprochen, haben ich andere Dinge im Blick gehabt und durch dienliche Hinweise bereits während der Ausführung einwirken können - so weit es der laienhafte Verstand eben zulässt. Könnte ich diese Arbeiten selber erledigen, hätte ich nicht bauen lassen, sondern er selber gemacht.
Danke für deine Zusammenfassung, ich dachte bis gestern vor dem Gespräch noch, ich stehe mit meiner Einschätzung völlig neben der Spur.

Beste Grüße.
 
Y

ypg

Daher ist es uns anfänglich nicht aufgefallen.
der Bauleiter hat es scheinbar nicht festgestellt bzw. unsere Bedenken nicht ernst genommen.
Hätte, wurde aber nicht bzw. wollte der BL das Thema nicht wahrhaben.
aber wir haben dem Bauleiter rechtzeitig über unsere Bedenken in Bezug auf die Fenster in Kenntnis gesetzt.
Ob ich das hätte energischer angehen sollen, kann man natürlich unterstellen, ich habe es nicht und auf andere Dinge geschaut. Sei wie es sei, es ist ja nicht zu ändern.
Angestrebt ist eine gerichtliche Auseinandersetzung freilich nicht. Wenn man sich durch diverse Urteile hangelt, stehen schlussendlich ganz andere Zahlen im Raum.
Nein, nur eine 0 oder so ähnlich.

Natürlich ist der Bauleiter dafür da! Kein Zweifel, keine Frage!
Und es ist ein Mangel entstanden (ob es jetzt offensichtlich ins Auge sticht oder nicht)

ich bin hier offensichtlich anderer Meinung:
Aber Euch war der Fehler bewusst, und scheinbar ist es mehrfach von Euch dem BL zugetragen worden. Nur leider habt Ihr dem Unterlassen und der Nicht-Korrektur seinen Lauf gegeben und somit zu verstehen gegeben, dass Ihr es DULDET.
Wenn es vor Gericht geht, werdet Ihr nach meiner Sicht mit einem relativ kleinem Betrag rausgehen, denn Euer Wissen darum (und ein Anwalt sowie ein Richter wird davon ausgehen, dass Ihr, nachdem Euch das aufgefallen ist, auch nachgemessen habt) wird sehr wahrscheinlich als Teilschuld angesehen.

Insofern nehmt, was angeboten wird und leg die Sache in den Ordner Erfahrung ab.
Da Du eh keine Schuldzuweisungen geben willst, gehe ich mal davon aus, dass Du um Euren Fehler weisst

Edit: noch mal zur Erklärung: ich gönn Euch jeden Tausender, und wenn der BL alles auf sich nimmt, ok + klasse!
Aber vor Gericht kann es sehr gut anders aussehen!
 
H

Hausbau2k16

Nein, nur eine 0 oder so ähnlich.

Natürlich ist der Bauleiter dafür da! Kein Zweifel, keine Frage!
Und es ist ein Mangel entstanden (ob es jetzt offensichtlich ins Auge sticht oder nicht)

ich bin hier offensichtlich anderer Meinung:
Aber Euch war der Fehler bewusst, und scheinbar ist es mehrfach von Euch dem BL zugetragen worden. Nur leider habt Ihr dem Unterlassen und der Nicht-Korrektur seinen Lauf gegeben und somit zu verstehen gegeben, dass Ihr es DULDET.
Wenn es vor Gericht geht, werdet Ihr nach meiner Sicht mit einem relativ kleinem Betrag rausgehen, denn Euer Wissen darum (und ein Anwalt sowie ein Richter wird davon ausgehen, dass Ihr, nachdem Euch das aufgefallen ist, auch nachgemessen habt) wird sehr wahrscheinlich als Teilschuld angesehen.

Insofern nehmt, was angeboten wird und leg die Sache in den Ordner Erfahrung ab.
Da Du eh keine Schuldzuweisungen geben willst, gehe ich mal davon aus, dass Du um Euren Fehler weisst

Edit: noch mal zur Erklärung: ich gönn Euch jeden Tausender, und wenn der BL alles auf sich nimmt, ok + klasse!
Aber vor Gericht kann es sehr gut anders aussehen!
Stell dir vor du sprichst in kurzen Abständen etwas an, einmal, zweimal. Parallel dazu sind die Gewerke Außenputz und Innenputz zu Gange und beim nächsten Baustellenbesuch misst du tatsächlich selber nach und stellst den Fehler fest, den vorher von den Profis keiner gesehen haben will... Du weißt doch sicher selber, in welch kurzen Abständen die Putzarbeiten erledigt werden. Wir wurden nicht darüber informiert, wann der bspw. der Außenputz kommt und wurde somit tatsächlich überrascht.
Zu deinem Edit: nochmals, es geht nicht vorrangig um eine finanzielle Entschädigung. Hierzu wollte ich die Zahlen ausloten bzw. wissen, was so ein Rück- / Umbau kosteten würde. Wenn der GU sagt, er stellt den Mangel ab und kann garantieren, das daraufhin keine Folgeschäden etc. entstehen, dann baut er eben um. Ich bin da tiefenentspannt, aber sicherlich nicht der Sündenbock .

PS: Mein Verzicht auf Schuldzuweisungen ergibt sich aus der Netiquette und das ich hier öffentlich keinen GU benenne, sondern einfach sachlich nach Ideen, Tipps und Lösungsvorschlägen frage.
 
A

Alex85

Aber Euch war der Fehler bewusst, und scheinbar ist es mehrfach von Euch dem BL zugetragen worden. Nur leider habt Ihr dem Unterlassen und der Nicht-Korrektur seinen Lauf gegeben und somit zu verstehen gegeben, dass Ihr es DULDET.
Wie viel Zeit müsste denn zwischen den Mängelanzeigen liegen, damit die Duldung eintritt?

Der GU übernimmt die Risiken für die Erstellung des Hauses. Er bestellt zur Kontrolle einen Bauleiter und haftet für die Arbeit.
Dann sei es nun ein glücklicher Fall für den GU, weil der Auftraggeber selbst Mängel festgestellt hat und da nicht energisch genug interveniert hat?

Sorry, deine Darstellung kommt mir vollkommen absurd vor.
 
Y

ypg

Sorry, deine Darstellung kommt mir vollkommen absurd vor.
Sie ist absolut nicht absurd.
Von einem mündigen Bürger wird bei oberer Instanz auch etwas erwartet, nämlich Mündigkeit.
Ich mach es mal kurz: Nach Feststellung des Mangels eine schriftliche und korrekte Mängelanzeige innerhalb von zwei Wochen. Auch ein Bauherr muss sich an Regeln halten und darf nicht schludern - auch wenn die Solidarität natürlich von Forianern eher an den TE geht.
Die obere Instanz hat alle Seiten zu prüfen und übt keine Solidarität aus.
 
A

Alex85

und übt keine Solidarität aus.
Juristenroboter sind noch nicht erfunden. Aber man darf hoffen.

Von einem mündigen Bürger wird bei oberer Instanz auch etwas erwartet, nämlich Mündigkeit.
Ich mach es mal kurz: Nach Feststellung des Mangels eine schriftliche und korrekte Mängelanzeige innerhalb von zwei Wochen. Auch ein Bauherr muss sich an Regeln halten und darf nicht schludern - auch wenn die Solidarität natürlich von Forianern eher an den TE geht.
Der mündige Bürger schließt einen wirksamen Werkvertrag, um gewisse Risiken auf einen Unternehmer zu übertragen, gegen Vergütung.
Vielleicht findet sich ja jemand, der uns noch mal hinsichtlich der Pflichten aus dem Werkvertrag für den AG bzgl. Abnahmepflicht und Mängelanzeige aufklären kann. Das scheint mir nun wesentlich wichtiger, als über mündige Bürger zu sinnieren.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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