Korrekt erkannt. Sturzhöhe falsch, dadurch Brüstung zu tief. Küche könnte noch geändert werden, das ist eher kein Problem. Außenfassade, Fenster, Elektrik, Innenputz in Q3 sind bereits erledigt worden.
Küche sehe ich nicht als ein Problem an. Bei uns (Anlage) ging es nicht anders - Gegebenheiten eines Altbaus; heute schätze ich diese Unterbrechung, sowohl für das Auge, als auch als Arbeitsfläche.
Ich sehe bei Dir eher die Problematik, daß das Bauamt Dir einen Strich durch die Rechnung (keine Korrektur, sondern finanziellen Ausgleich) macht, in Sachen Brüstungshöhe im Giebel. Wenn diese unterhalb 80/90 cm liegt, könnte es Einwände erheben, welche sich aus den Kommentierungen ergeben. Eine Alternative wären Franz. Balkone als Ausgleich fehlender Absturzsicherung.
Entgegen
@Musketier Annahme, werde ich Dir keine Zahl in den Raum stellen; ich kenne weder die Gegebenheiten, noch kann ich die Einschränkungen für Dich abschätzen. Einzig wäre für mich klar, daß Dein Vertragspartner die Kosten der Küchenumplanung übernehmen muß. Alles andere - mit der Einschränkung Brüstungshöhe in den Giebelfenstern - auch hier hätte Dein Vertragspartner die Kosten der Fenstergitter zu tragen, ist Optik. Sie schränkt Dich auch - so ich es aus Deinen wenig informativen Beiträgen herauslesen kann, nicht wirklich ein. Kann, im Gegenteil, eine Bereicherung für das Auge sein.
Liebe Grüsse, Bauexperte