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Hausbau2k16
Hallo Andreas,Hi Bauexperte,
ohne nun das Vertragskonstrukt des TE's zu kennen, aber:
Ich habe ja inzwischen auch lernen müssen, dass Baurecht oftmals vollkommen absurd ist, aber zum Überprüfen der Maße ist imho der GU/Bauleiter verantwortlich. Kann der GU allen Ernstes einen Weg finden, die Verantwortung auf einen LAIEN abzuwälzen?
Die Argumentation: "Das sieht ein Blinder mit Krückstock, das hätte der TE sehen müssen" lasse ich nicht gelten.
Wenn es der Bauherr als Laie hätte sehen sollen, hätte es doch dem Bauleiter als Profi erst recht auffallen müssen, oder?
Auch finde ich es gar nicht mal so auffällig, vor allem an den Wohnzimmerfenstern hätte man vermutlich wirklich messen müssen, um das zu sehen. Bei den Fenstern an der Haustürseite fällt es stärker auf, ist aber auch kein perfekter Hinweis auf einen Fehler. Bei uns ist die Haustür auch höher als das Küchenfenster daneben. Das liegt aber an der übergroßen Haustür.
Wenn der GU da ein ordentliches Angebot macht, wäre es vielleicht wirklich mit ein paar optischen Retuschen getan.
Ob ich deswegen das halbe EG wieder in einen Rohbau verwandle?!?!?
Viele Grüße,
Andreas
genau so war, für mich doch überraschend,die gestrige Argumentation des Geschäftsführers. Ich als Laie bin völlig außen vor, da der Bauleiter zu 100% in der Verantwortung steht. Die "Blinder mit Krückstock Argumentation" blende ich aus. Wie oben angesprochen, haben ich andere Dinge im Blick gehabt und durch dienliche Hinweise bereits während der Ausführung einwirken können - so weit es der laienhafte Verstand eben zulässt. Könnte ich diese Arbeiten selber erledigen, hätte ich nicht bauen lassen, sondern er selber gemacht.
Danke für deine Zusammenfassung, ich dachte bis gestern vor dem Gespräch noch, ich stehe mit meiner Einschätzung völlig neben der Spur.
Beste Grüße.