@ Yvonne:
Mir geht es nicht darum, alle meine Forderungen durchzudrücken. Manchmal geht es einfach nur um Formulierungen oder das streichen von Wörtern, weil bspw. "im Wesentlichen mängelfrei" könnte zum Problem werden im Fall des Falles. Was heißt das, im Wesentlichen? Verstehst du, es geht nicht darum, alle Forderungen durchzudrücken. Oben wurde es bereits erwähnt, Vertrag kommt von vertragen, das meinte der BU auch am telefon. Das ist auch richtig und in meinem Interesse, aber es muss doch auch verstanden werden, wenn ich mich absichern bzw. einige Dinge einfach näher beschrieben haben möchte. Wenn mir eine Heizung eingebaut wird ist das schön, aber was für eine? Leistung? Marke? Wäre doch eigentlich kein Problem, das einfach zu nennen? Wenn ich eine Eingangsüberdachung haben will, ist auch das schön. Aber nur die Aussage, es wird eine Eingangsüberdachung gebaut ist recht unspezifisch. Sind das jetzt 2 Stühle über der Tür, ein einfaches Brett ausm Baumarkt oder eine Überdachung in Wlamdachform, mit schwarzen, engobierten Dachziegel der Marke x udn das Dach steht auf 2 runden Säulen Durchmesser x? Ist schon was anderes. darum geht is, in Bezug auf die Bauleistungsbeschreibung, eigentlich.
Das viele BU nicht von ihren Verträgen abweichen, ist mir eigentlich auch klar. Aber ein entgegenkommen, bei lapidaren Formulierungen, wäre doch möglich. Wenn ich jetzt mit einer Vertragsstrafen von xxxx Euro komme, dann verstehe och die Bedenken der BU. Oder mit einer Bankbürgschaft. Aber wann auch bspw. der Bauantrag zu übergeben ist an uns oder der Baufertigstellungstermin poder Bauablaufplan etc. sind ja nicht so, das der BU jetzt benachteiligt wird.