Habe grad mit der Baufirma gesprochen, er meinte 2x bis 3x das es vielleicht besser ist, wenn wir uns eine andere Firma suchen würden. Wenn es jetzt schon Ärger gibt, dann ist das keine gute Basis. Seit über 30 Jahren baut er Häuser und nie gab es mit dem Bauvertrag Probleme. Ich denke aktuell ist es nicht mal die Bauleistungsbeschreibung, denn da geht es im Grund und hauptsächlich nur um die Nennung von Marken, Größenangaben etc. und einige Dinge, die noch ergänzt werden müssen bzw. unklar sind. Nichts nachteiliges für das BU. Ich habe das gefühl es geht viel mehr um den Bauvertrag. Da ist er nicht wirklich bereit, den zu ändern. BU nutzt diesen seit Jahren und nie gab es Probleme. Er meinte, mit ihm kann man Handschlagverträge machen und steht für die Leistung seiner Mitarbeiter ein, wenn es ein Problem gibt, sieht er selbst zu, dass das in Ordnung gebracht wird. In unser Region hat sie einen sehr guten Ruf und von vielen Leuten wurde uns diese empfohlen. Hhhhm, jetzt haben wir ein Gespräch in zwei Wochen, um die Dinge zu klären. :(
Es scheint als beginnt wieder alles von vorn...
@ Yvonne:
Mir geht es nicht darum, alle meine Forderungen durchzudrücken. Manchmal geht es einfach nur um Formulierungen oder das Streichen von Wörtern, weil bspw. "im Wesentlichen mängelfrei" könnte zum Problem werden im Fall des Falles. Was heißt das, im Wesentlichen? Verstehst du, es geht nicht darum, alle Forderungen durchzudrücken. Oben wurde es bereits erwähnt, Vertrag kommt von vertragen, das meinte der BU auch am telefon. Das ist auch richtig und in meinem Interesse, aber es muss doch auch verstanden werden, wenn ich mich absichern bzw. einige Dinge einfach näher beschrieben haben möchte. Wenn mir eine Heizung eingebaut wird ist das schön, aber was für eine? Leistung? Marke? Wäre doch eigentlich kein Problem, das einfach zu nennen? Wenn ich eine Eingangsüberdachung haben will, ist auch das schön. Aber nur die Aussage, es wird eine Eingangsüberdachung gebaut ist recht unspezifisch. Sind das jetzt 2 Stühle über der Tür, ein einfaches Brett ausm Baumarkt oder eine Überdachung in Wlamdachform, mit schwarzen, engobierten Dachziegel der Marke x udn das Dach steht auf 2 runden Säulen Durchmesser x? Ist schon was anderes. darum geht is, in Bezug auf die Bauleistungsbeschreibung, eigentlich.
Das viele BU nicht von ihren Verträgen abweichen, ist mir eigentlich auch klar. Aber ein entgegenkommen, bei lapidaren Formulierungen, wäre doch möglich. Wenn ich jetzt mit einer Vertragsstrafen von xxxx Euro komme, dann verstehe och die Bedenken der BU. Oder mit einer Bankbürgschaft. Aber wann auch bspw. der Bauantrag zu übergeben ist an uns oder der Baufertigstellungstermin poder Bauablaufplan etc. sind ja nicht so, das der BU jetzt benachteiligt wird.
Trotzdem danke für alle eure Antworten. Aber schreibt ruhig weiter, ist recht interessant wie andere darüber denken :)