Baufirma lehnt Änderungswünsche in Bauleistungsbeschreibung und Bauvertrag ab

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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S

sauerpeter

Bin ich eigentlich die Einzige, die den Eingangsthread von sauerpeter nicht versteht? ...außer natürlich die Überschrift, die alles erklärt und den ersten Absatz; alles andere liest sich durcheinander gewürfelt und irgendwie so, als wenn Du, sauerpeter, den BU überreden musst, unter seinen Bedingungen zu bauen ;)
Grüsse
Jetzt verstehe ich was du meinst :D
Nein, im unter dem Aspekt von einigen Änderungen in Bauleistungsbeschreibung oder Bauvertrag sehen, die jetzt nicht anchstellig für den BU sind.
 
A

Alex85

Hast du schonmal überlegt mit Architekt und Einzelvergabe zu bauen?

Ich kann verstehen, dass dir die Bauleistungsbeschreibung zu unkonkret ist, aber ich glaube, beim Bau mit GU hat dies eben seine Grenzen. Falls du feststellst, dass der Grad der "Freiheit" und Mitbestimmung beim Bau mit GU nicht zu dir passt, sprich mal mit einem Architekten.
 
Y

ypg

@ Yvonne:
Mir geht es nicht darum, alle meine Forderungen durchzudrücken. Manchmal geht es einfach nur um Formulierungen oder das streichen von Wörtern, weil bspw. "im Wesentlichen mängelfrei" könnte zum Problem werden im Fall des Falles. Was heißt das, im Wesentlichen? Verstehst du, es geht nicht darum, alle Forderungen durchzudrücken. Oben wurde es bereits erwähnt, Vertrag kommt von vertragen, das meinte der BU auch am telefon. Das ist auch richtig und in meinem Interesse, aber es muss doch auch verstanden werden, wenn ich mich absichern bzw. einige Dinge einfach näher beschrieben haben möchte. Wenn mir eine Heizung eingebaut wird ist das schön, aber was für eine? Leistung? Marke? Wäre doch eigentlich kein Problem, das einfach zu nennen? Wenn ich eine Eingangsüberdachung haben will, ist auch das schön. Aber nur die Aussage, es wird eine Eingangsüberdachung gebaut ist recht unspezifisch. Sind das jetzt 2 Stühle über der Tür, ein einfaches Brett ausm Baumarkt oder eine Überdachung in Wlamdachform, mit schwarzen, engobierten Dachziegel der Marke x udn das Dach steht auf 2 runden Säulen Durchmesser x? Ist schon was anderes. darum geht is, in Bezug auf die Bauleistungsbeschreibung, eigentlich.
Das viele BU nicht von ihren Verträgen abweichen, ist mir eigentlich auch klar. Aber ein entgegenkommen, bei lapidaren Formulierungen, wäre doch möglich. Wenn ich jetzt mit einer Vertragsstrafen von xxxx Euro komme, dann verstehe och die Bedenken der BU. Oder mit einer Bankbürgschaft. Aber wann auch bspw. der Bauantrag zu übergeben ist an uns oder der Baufertigstellungstermin poder Bauablaufplan etc. sind ja nicht so, das der BU jetzt benachteiligt wird.
Ich verstehe jetzt, welche Dinge Du meinst - dann wird die Bauleistungsbeschreibung aber sehr oberflächlich gehalten sein, wenn noch nicht einmal das Vordach definiert ist.
Auch wird wahrscheinlich alles zur besten Zufriedenheit ausgeführt werden, aber wenn man diesen Vertrag eingeht, möchte man Gewissheit unterschreiben.
Ich habe auch nie verstanden, warum immer das Wort Marken-Produkt verwendet wird, wenn nahezu seit Jahren die gleiche Marke verbaut wird.
Im Gespräch kann man doch sicherlich festhalten, ob es bei der Heizung im halben Jahr bei diesem Projekt eine Wolff oder Junkers wird?!
 
B

Bauexperte

Im Gespräch kann man doch sicherlich festhalten, ob es bei der Heizung im halben Jahr bei diesem Projekt eine Wolff oder Junkers wird?!
Nein, selten. Dazu wäre es erforderlich, vor Vertragsunterschrift u.a. bereits die Heizlastberechnung vorliegen zu haben _und_ zu wissen, welcher Heizungsbauer in Monaten "x" die erforderlichen Kapazitäten bereitstellen kann. Das weiß der Berater vom Bauherren-Schutzbund aber auch ....

Ich umgehe diese Diskussion, in dem ich dem Kunden eine Zusatzvereinbarung an die Hand gebe, in welcher ich alle deutschen Markenanbieter von bspw. Thermen aufliste. Kunde zufrieden und meine BU haben weiterhin die Flexibilität, welche sie brauchen.

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
 
A

alter0029

Noch einmal: ich würde nicht mit einem Unternehmer bauen, bei dem nicht alle Leistungen zweifelsfrei aufgelistet sind.

Er meinte, mit ihm kann man Handschlagverträge machen
Dazu kann ich nur eines sagen: Wir haben mit dem Architekten, den uns die Baufirma aufs Auge gedrückt hatte und dessen Fähigkeiten ich als begrenzt einschätzen würde, vor Ort besprochen, wie wir uns die Position unseres Hauses wünschen. Als es dann Schwierigkeiten gab, weil der das nicht umgesetzt hatte, wir es zu spät merkten und es dann zu einer Bauverzögerung kam, meinte der Geschäftsführer "unserer" Baufirma, es stünde Aussage gegen Aussage.Von wegen Handschlag. Was du nicht schwarz auf weiß hast, wird dir im Streitfall Probleme bereiten.
 
77.willo

77.willo

Bei uns wurde jedes Produkt spezifiziert. Unklarheiten wurden als Anlage zum Vertrag konkretisiert. So mussten weder Bauleistungsbeschreibung noch der eigentliche Vertrag geändert werden. Auch wenn ich mitten in Berlin mit einem riesen Bauträger wohne, waren die super flexibel und sind auf alles eingegangen. Die haben nicht einmal erwähnt, dass es noch weitere Interessenten gäbe, etc.
Allerdings ist der Bauträger auch nicht gerade am unteren Ende der Preisskala angesiedelt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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