11ant
Baujuristerei ist nicht mein Ding, daher kann ich Dir nicht sagen, welche Fristen schon gesetzlich bestehen und wann und wie und mit welcher Frist Du den Unternehmer noch in Verzug setzen und nach deren Verstreichen damit "bedrohen" mußt, dann ersatzweise selbst die Vornahme der Mängelbehebung zu disponieren.Also habe ich es korrekt verstanden, dass mir nur rechtliche Schritte bleiben, oder bis dahin die 10.000€ einzubehalten
Sicher ist nur: "Formlos & fristlos = fruchtlos", d.h. bloß anrufen kannst Du noch hundertmal, und es wird immer nichts getan werden. Und Du stehst dann da mit den Zehntausend Euronen Minderung in der Tasche und der Unsicherheit, wann Du daraus Abhilfe organisieren kannst. Anwälte streiten nicht nur, sie beraten auch.
Aus der Schilderung lese ich: Dein Problem ist noch nicht dringend genug auch das Problem des Bauunternehmers, also läßt er es weiter liegen. Notfalls bis das nachbarliche Verhältnis einen tiefen Kratzer davon hat.