Neubau Privatgrundstück angeblich nicht möglich/gewollt vom Amt?

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E

Escroda

Ein Termin bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht / öffentliches Baurecht dürfte erhellender sein als das Stochern im Nebel.
Wenn der TE schon die Kosten eines Ablehnungsbescheides scheut, scheint das eher kein Lösungsweg zu sein. Und wie Yvonne schon schrieb
Auf welcher Grundlage will man denn da klagen?
Falls es nur um Beratung geht, wird der Fachanwalt auch nur im Nebel stochern, ist nur teurer als selbst die Informationen bei den zuständigen Behörden einzuholen.
Das Grundstück ist direkt an der Hauptstraße, nicht in zweiter Reihe oder so.
Und Du willst auch direkt an der Hauptstraße bauen? Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Lad' doch mal einen großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte hoch, dann kann man vielleicht eine Einschätzung abgeben, ob Außenbereich, 2. Reihe, faktische Baugrenzen, oder ähnliches, als Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Bauamt.
 
B

Bootcamper

Ich melde mich hier mal als Leidensgenosse. Ein fast identischer Fall. Habe das Grundstück meiner Großeltern gekauft, was an 2 Straßen angrenzt. An der einen Straße steht das Haus meiner Großeltern, an der anderen Straße wollte ich mein Haus planen.

Q1/2015
Besuch Bauamt Gemeinde um das Bauvorhaben mitzuteilen -> Grünes Licht, Feuer frei, kein B Plan vorhanden, aber Innenbereich

Q2/2015
Abgabe Bauantrag

Q3/2015
Ablehnung Bauantrag -> Begründung: Bauen im nichtbeplanten Innenbereich. Wenn die Baulücke zu Groß ist und nicht mehr der Anschein einer zusammenhängender Bebauung besteht, dann ist es notwendig ein Bebauungsplan zu erstellen für die Baulücke

Q1/2016
Nach ewigen hin und her mit der Gemeinde, Bauamt und co wurde ein Aufstellungsbeschluss aufgestellt (quasi Startschuss für Bebauungsplan)

Q2/2016
kläglicher Versucher mit einen halb fertigen Bebauungsplan den Bauantrag durchzudrücken, mit etwas schützenhilfe und Vitamin B --> Ablehnung vom Bauamt, da noch keine notwendige Planungsreife vorhanden ist

Q3/2016
seit dem wird am Bebauungsplan gearbeitet, Januar 2017 dann die öffentliche Auslegung und die Beteiligung Träger Öffentlicher Belange --> Negative Stellungnahme vom Landratsamt und Bauverwaltung (identischer Wortlaut beider Behörden) --> Es muss ein Lärmschutzgutachten und ein Emissionsschutzgutachten erstellt werden

Das ist kein Einzelfall bei uns im Landkreis, viele bekannte kämpfen an gleichen Fronten.

Auch bei mir ist es so, Haus soll in 1. Reihe an die Straße, schaue ich nach Links sehe ich nach 100m Häuser in gleiche Linie, schaue ich nach rechts, sehe ich auch Häuser nach 100m in gleicher Linie.
 
Nordlys

Nordlys

Schon mal mit dem Kreistagsabgeordneten Deines Wahlkreises die Sache erörtert?
Ich sehe hier schlicht Willkür. Eine Genehmigung nach 34 wäre möglich, es sei denn Du untertreibst hier grob und die nächsten Häuser stehen viel weiter entfernt. Karsten
 
B

Bootcamper

Ja und auch beim Landrat des Kreises, aber entweder haben die Leute keine Eier mehr in der Hose oder die Bauamtsleiterin hat einfach die größeren.

Kann leider kein Bild hochladen... warum auch immer

Edit. es sind 85m nach rechts und 130m nach Links frei, bis der nächste Nachbar auf der Linie gebaut hat.
 
M

michi84

2/2 wäre die besagte Fläche, das graue Quadrat auf der Fläche ist ein kleiner Unterstand für Schafe. Wiese wird momentan von einem bekannten Schäfer genutzt.
Rechts die 10 wäre mein Vater. Links am Rand erkennt man das nächste Haus.
Angeblich muss nun erst mal von einem Ing. Büro ein Gutachten erstellt werden. Wie der Bedarf an Bauflächen ist. Und was schon an Bauflächen und eventuell vorhandenen alten zu verkaufendem Häuser da ist...
Ich sehe es aber nicht ganz ein mir für teures Geld ein Grundstück im Baugebiet (~ 200 m Luftlinie) zukaufen, wenn ein ausreichend großes Grundstück im Familienbesitz ist.
neubau-privatgrundstueck-angeblich-nicht-moeglichgewollt-vom-amt-214778-1.jpg
 
E

Escroda

Ein wenig zersiedelt bei euch da im Norden. Hier von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu sprechen, fällt mir schwer. Genausowenig kann aber von einzelnen landwirtschaftlichen Betriebsstätten die Rede sein. Von daher finde ich die Sichtweise des Bauamtes etwas kleinlich. Allerdings gibt es ja in unmittelbarer Nähe freie Baugrundstücke, die durch einen Bebauungsplan entwickelt wurden. Dein Bauvorhaben zu genehmigen, bringt die Behörde vielleicht in Erklärungsnot, warum dort ein Bebauungsplan mit allen formellen Verfahrensschritten und Gutachten aufgestellt werden musste, Du aber einfach so bauen darfst. Und dein Bauvorhaben hätte auch Vorbildwirkung für eine weitere Bebauung.
Ich sehe es aber nicht ganz ein mir für teures Geld ein Grundstück im Baugebiet (~ 200 m Luftlinie) zukaufen, wenn ein ausreichend großes Grundstück im Familienbesitz ist.
Welche Beweggründe auch immer beim Kreis für die ablehnende Haltung vorliegen, Du wirst wohl nur den Klageweg beschreiten können, was dein Bauvorhaben weder zeitlich noch finanziell voranbringt. Investiere die 50k lieber in ein erschlossenes Baugrundstück im Bebauungsplan Gebiet.
 
Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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