Neubau Privatgrundstück angeblich nicht möglich/gewollt vom Amt?

5,00 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Neubau Privatgrundstück angeblich nicht möglich/gewollt vom Amt?
>> Zum 1. Beitrag <<

M

michi84

muss die Ablehnung nicht begründet werden mit rechtsvorschriften? auf die Ablehnung kann man doch sicherlich anwaltlich vorgehen (Widerspruch usw...).
ein Anwalt kann da sicher weiterhelfen. von irgendwelchen "zu dicht am stadtrand" Geschichten habe ich noch nie gehört.
Es wurde mir halt telefonisch mitgeteilt das die Voranfrage nicht positiv ausfallen wird. Mir wurde dann gesagt ich kann das ganze noch mal schriftlich bekommen, aber das kostet dann...
Daher hab ich das dann so zurückgezogen, wenn es wohl eh nichts wird.
Vermutlich hätte ich mir aber wohl doch den kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid geben lassen sollen?! :-/
 
A

Alex85

Hier nutzt also eine Familie ihr Hofanwesen, um es zu Wohnzwecken für sich selbst zu nutzen, es geht nicht um Vermarktung der 3500 qm zu sagen wir vier Baugrundstücken.
Da bin ich mir nicht so sicher, denn oben wurde erwähnt, dass ein Bebauungsplan beantragt wurde ... sowas sendet Signale. Zumal ich weiß Gott nun nur spekuliere, aber dürfte dieses Verfahren nicht aufschiebende Wirkung für das Ansinnen des TE haben? Wer genehmigt denn einen Bau, wenn gerade ein Bebauungsplan in Aufstellung ist. Aber das ist nur geraten.
 
Nordlys

Nordlys

Also, Du willst nicht ausserhalb, sondern innerhalb des Ortes bauen? Die Wiese liegt nicht außen? Dann ist der Kreis in seiner Haltung ja noch unverständlicher. Was geben die als Begründung für ihr Njet?
 
Nordlys

Nordlys

Wenn es im Ort ist, geht erstens 34 er Paragraph ohne B Plan. Bauen so wie die umliegende Bebauung. Wird streng gehandhabt. Steht da ein Satteldach Haus, geht neu auch nur sowas. Nicht höher, nicht mächtiger, gleiche Firstrichtung etc. Da sind sie auf Bauämtern richtig kleinlich.
Man will sich ja nicht ans Bein pinkeln lassen von Anwohnern, die sich über den genehmigten Neubau beschweren. Oder es muss B Plan her. Sonst geht nichts. Karsten
 
M

michi84

Da bin ich mir nicht so sicher, denn oben wurde erwähnt, dass ein Bebauungsplan beantragt wurde ... sowas sendet Signale. Zumal ich weiß Gott nun nur spekuliere, aber dürfte dieses Verfahren nicht aufschiebende Wirkung für das Ansinnen des TE haben? Wer genehmigt denn einen Bau, wenn gerade ein Bebauungsplan in Aufstellung ist. Aber das ist nur geraten.
Der Bebauungsplan wurde erst NACH den vergeblichen Selbstversuchen unter nommen.
Da es vom Bauamt hieß, also wenn dann überhaupt NUR mit Glück über einen Bebauungsplan.

Aber wie gesagt ich habe das Gefühl ich kann machen was ich will. Es wird immer alles nicht klappen.
 
M

Maria16

Der TE beschäftigt sich gerade nur mit der Ortstafel. Es ist aber durchaus möglich, dass ein Grundstück von der (Haupt-)Straße aus gesehen zwar "im Ort", also nach der Ortstafel liegt- gleichzeitig aber im Außenbereich. Den beim Bauen geht es gerade nicht um die Ortstafel, sondern die Lage zu anderen Häusern. Sobald man weiter von der Straße nach hinten abrückt, also aus der Flucht heraustritt, die die anderen Häuser schon bilden, bewegt man sich mE im Außenbereich.

Wenn du bereit bist, den Klageweg zu beschreiten, wäre ein formaler Bescheid und eben Klage dagegen der richtige Weg. Muss man aber mögen- und ob es gut ausgeht, ist dann immer noch nicht gesagt...
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen
Oben