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michi84
Es wurde mir halt telefonisch mitgeteilt das die Voranfrage nicht positiv ausfallen wird. Mir wurde dann gesagt ich kann das ganze noch mal schriftlich bekommen, aber das kostet dann...muss die Ablehnung nicht begründet werden mit rechtsvorschriften? auf die Ablehnung kann man doch sicherlich anwaltlich vorgehen (Widerspruch usw...).
ein Anwalt kann da sicher weiterhelfen. von irgendwelchen "zu dicht am stadtrand" Geschichten habe ich noch nie gehört.
Daher hab ich das dann so zurückgezogen, wenn es wohl eh nichts wird.
Vermutlich hätte ich mir aber wohl doch den kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid geben lassen sollen?! :-/