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Rob1107
Hallo liebes Forum,
wir stehen gerade in den Planungen der Bebauung des im Anhang befindlichen Grundstücks. Die anfängliche Planung des Noch-Eigentümers sah eine Bebauung eines DH vor (siehe Bauvoranfrage im Anhang). Wir (die neuen Eigentümer) fragen uns nun, ob auf dem Grundstück jedoch auch Platz für 2 Einfamilienhaus wäre unter Beachtung der Grenzbebauung. Geplant ist, das Grundstück hälftig zu teilen und evtl. 2 Einfamilienhaus zu bauen. Dies könnte jedoch aufgrund der Baugrenzen ziemlich schwierig werden.
Gibt es bzgl. der Grenzbebauung Ausnahmen, falls man sich mit seinem zukünftigen Nachbarn auf einen geringeren Abstand einigt? Oder ist es aufgrund der Brandschutzbeatimmungen u.ä. ausgeschlossen, dass der Abstand nicht verringert werden kann? Bestimmungen des B-Plans habe ich im Anhang mal beigefügt (obere Angaben, MI).
Danke vorab.
Lg
wir stehen gerade in den Planungen der Bebauung des im Anhang befindlichen Grundstücks. Die anfängliche Planung des Noch-Eigentümers sah eine Bebauung eines DH vor (siehe Bauvoranfrage im Anhang). Wir (die neuen Eigentümer) fragen uns nun, ob auf dem Grundstück jedoch auch Platz für 2 Einfamilienhaus wäre unter Beachtung der Grenzbebauung. Geplant ist, das Grundstück hälftig zu teilen und evtl. 2 Einfamilienhaus zu bauen. Dies könnte jedoch aufgrund der Baugrenzen ziemlich schwierig werden.
Gibt es bzgl. der Grenzbebauung Ausnahmen, falls man sich mit seinem zukünftigen Nachbarn auf einen geringeren Abstand einigt? Oder ist es aufgrund der Brandschutzbeatimmungen u.ä. ausgeschlossen, dass der Abstand nicht verringert werden kann? Bestimmungen des B-Plans habe ich im Anhang mal beigefügt (obere Angaben, MI).
Danke vorab.
Lg