Y
ypg
Ich bin mir ziemlich sicher, dass u.A. aus Brandschutz nicht auf die geregelte Abstandsfläche verzichtet werden kann....
Ihr könntet beide auf den Abstand zueinander verzichten und Eure Einzelhäuser somit bis zu so dicht aneinander bauen, wie sie auch als Doppelhaushäften stehen .... ?
Es jetzt hier zu verdeutlichen oder begründen würde hier den Rahmen sprengen. Jedes Bauamt könnte dazu Stellung nehmen.
Ich persönlich sehe überhaupt keinen Vorzug, dort zwei EFHs hinzuquetschen. Das Baufenster bietet keinerlei Freiheiten, sich etwas auszuweiten oder das Haus freier zu gestalten.
Auf 6 x 10 gibt es kaum ... ach, der Platz ist nicht der Rede wert ;)
Dazu kommt, dass Einfamilienhaus-Grundstücke ein Mindestmaß haben müssen. Ist von Gemeinde und Bebauungsplan (und Infrastruktur) abhängig. Nicht selten in reinen Baugebieten 500 oder 650qm. In sehr ländlichen Gebieten noch größer mit kleinerer Grundflächenzahl...