Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Pflicht besteht, wenn der Nachbar es einfordert (also die rechte Seite des Grundstücks). Wenn dem Nachbarn es also egal ist, muss man nicht.
Somit hänge ich mich mal an den Thread hier: unser linker Nachbar hat auf unserer Seite keine Einfriedung, also auf 20 Meter keine, auf 10 Meter hat er eine Strauchhecke.
Ich habe ihm 2 Mal gesagt, dass er etwas hinsichtlich der Einfriedung etwas machen müsste... "jaja, mal schauen, kein Geld und keine Zeit". Nun ist er verzogen, will sein Haus verkaufen, wird aber nix, also hat er Mieter auf Zeit - eine kleine Grossfamilie. Der Jüngste, 3 Jahre, kennt keinen Schmerz und keine Grenzen und peest durch Heckenlücken mit seinem Roller durch unser Carport auf unsere Terrasse. Zumindest war es im Sommer so.
Was ist denn jetzt, wenn was passiert? Mein Auto unter dem Carport zB?
Und wenn nix passiert: fange ich bei den neuen Eigentümern wieder an, auf den Zaun anzuspielen? Kann er sich dann auf das Gewohnheitsrecht berufen?
Ob es der Hecke oder uns stört, dazu sage ich mal nix, süss ist der Fratz... ich sag auch mal nix dazu, dass man seinem Nachbarn keinen Druck ausübt, sondern hofft, wenn man beim Bierchen das mal erwähnt, es gut sein soll (man will ja miteinander gut auskommen)