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Egon12
Es gibt in Deutschland kein Gewohnheitsrecht, wie man es sich im Sprachgebrauch vorstellt.Was ist denn jetzt, wenn was passiert? Mein Auto unter dem Carport zB?
Und wenn nix passiert: fange ich bei den neuen Eigentümern wieder an, auf den Zaun anzuspielen? Kann er sich dann auf das Gewohnheitsrecht berufen?
Wie immer und überall auf dem Bau gilt auch hier: Eigentümer in Verzug setzen. Wenn Vermögenswerte Schaden nehmen könnten, Zaun selber stellen und Kosten einklagen.
Wenn du keinen Stress willst bau den Zaun halt selber 20m Doppelstabmatte inkl. Aufbau kostet keine 2.000 Euro