Ok, in der Theorie mag das so sein, um sicherzugehen ob es auch die gelebte Praxis ist, würde ich einfach mal bei Deiner genehmigenden Behörde nachfragen. Wie gesagt, bei uns gibt es die Aussage vom Mitarbeiter des Landratsamt.
Ich halte es auch für absolut praxisfern, bei jedem Pup einen neuen Bauantrag einzureichen. Bei uns steht u.a. auch drin, woraus die Innenwände (Trennwände) bestehen - KS. Wenn wir nun aus Kostengründen auf Trockenbau ausweichen würden, müssten wir theoretisch ebenfalls einen neuen Antrag einreichen. Die Gemeinde / genehmigende Behörde wird sich bedanken. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren hatte ja gerade den Sinn die Bauämter zu entlasten und dem Bauherren mehr Verantwortung (und Risiko) zu übertragen, da wäre das ja absolut wiedersinnig.
Aber ja, formal müssten man das. Ich würde das Ganze weniger dogmatisch und mehr pragmatisch sehen... aber das muss - wie so oft - jeder für sich selbst entscheiden.