Grundriss Mitbestimmung - Architekt vs. Bauherr

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J

Jersey

Hallo zusammen,
ich habe schon etwas in diesem Forum gelesen und würde gerne eure Meinung zu obiger Frage bezüglich der (Mit-)Bestimmung des Grundrisses von Architekten lesen.
Folgender Sachverhalt:
Ich plane ein Haus zu bauen und habe es mit einem frei erhältlichen 3D Hausplan-Programm entworfen. Es gibt also einfache Pläne über die Innenwände, Türen, Zimmeranordnung Zimmergröße und Fenster. Als ich mit dem Notebook zum Vorgespräch mit dem Architekten gegangen bin (noch kein Vertragsabschluss), meinte er lächelnd, dass wir aufpassen müssen, dass wir uns mit den Plänen nicht in die Quere kommen: Er hätte als Architekt auch einen künstlerischen Anspruch, und das Haus, das da gebaut wird sei ja eine Referenz/Werbung für ihn. Er möchte auch Innenfotos machen und die veröffentlichen dürfen. Ich könne gerne meine Vorstellungen äußern, was ich mir wünsche, aber über z.Bsp. die gerade Flucht von diversen Wänden möchte ggf. er entscheiden. Wenn wir möchten, dass ein von uns erstellter Grundriss möglichst genau so gebaut wird, wären wir mit einer Hausbaufirma besser beraten.

Ich möchte mich als Bauherr jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber mein Gedanke ist, das ich das Haus baue, bezahle und darin wohne. Wie das Haus innen gestaltet wird geht den Architekten doch nur insofern was an, als das er meine Vorgaben erfüllen soll, oder - wenn mir das recht ist- nach meinen groben Vorstellungen etwas entwerfen soll.
Andererseits kann man es sich auch so vorstellen, dass ein Architekt ein Künstler ist und von mir einen Auftrag bekommt, ein Kunstwerk (das Haus) zu erstellen. Es ist also sein Produkt, wobei er meine (groben) Vorstellungen berücksichtigt. Quasi wie ein Bild von einem Maler, das als Auftragswerk entsteht. Ich sage dem Maler, dass ich eine Vase mit roten Tulpen gemalt haben möchte, aber er bestimmt die Ausführung, die Vasenform, die Anzahl und vor allem Anordnung der Tulpen etc.


Ist der oben beschriebene künstlerische Anspruch des Architekten also OK und von einem anderen Architekten ähnlich zu erwarten, oder kann ich normalerweise einem Architekten genaue Pläne vorgeben und er sagt nur was dagegen, wenn es bautechnisch nicht machbar oder wohntechnisch sinnlos ist?

Ich habe für beide oben beschriebenen Varianten etwas übrig, möchte aber gerne wissen, was eigentlich üblich ist.

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Grüße, Jersey
 
Y

ypg

Üblich ist, dass man den Fachmann machen lässt.
Oder sagst Du auch Deinem Zahnarzt, wie er Deine Parodontose zu behandeln hat?

Er hat schon Recht damit: Bauherren ohne Anspruch als seine eigenen laienhaften Sticheleien sind bei einem GU gut aufgehoben. Das meine ich wertungsfrei 7nd bedeutet nicht, dass jeder, der vom GU bauen lässt, keinen Anspruch hat.

Da kannst Du ja auch mal anklingeln. Aber Du musst damit rechnen, dass Deine ggf laienhafte Zeichnung genau so übernommen wird [emoji6]
 
11ant

11ant

Er hätte als Architekt auch einen künstlerischen Anspruch, und das Haus, das da gebaut wird sei ja eine Referenz/Werbung für ihn. Er möchte auch Innenfotos machen und die veröffentlichen dürfen. Ich könne gerne meine Vorstellungen äußern, was ich mir wünsche, aber über z.Bsp. die gerade Flucht von diversen Wänden möchte ggf. er entscheiden.
Wenn der Architekt lieber Taxi fahren und seinen Fahrgästen erzählen möchte, was für ein anspruchsvoller Künstler er ist als mit Häusern für normale Leute seine Brötchen zu verdienen, dann solltest Du seiner Realitätsferne nicht im Weg stehen und einem seiner vielen vernünftigen Kollegen die Chance geben, die auch seine hätte sein können. Irgendwann wird Hollywood ihn schon anrufen.

Sei ihm dankbar, daß er frühzeitig hat durchblicken lassen, wes Geistes Kind er ist. Das ist besser als ihr wärt erst handelseinig geworden und später hättest Du eine Wand verschieben wollen und er nicht und er hätte dann einen Richter gefunden, der seine Auffassung (Urheberrecht höher zu gewichten als Auftrag) geteilt hätte. Die soll es nämlich garnicht so selten geben.
 
T

toxicmolotof

Und wenn ich in meinem Haus eine Wand verschoben haben möchte, gebe ich den Plan nicht frei. Da kann sich der Architekt auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln.

Aber ich gebe dem Architekten erstmal Recht, nur seine Argumentation ist für den Allerwertesten. Er ist der Profi und weiß im idealen besser was Sinn macht oder Unsinn ist.
 
Nordlys

Nordlys

Erfahrungen:
3 Büros, mit denen wir arbeiten.
1) Laufen gern in schwarzen Rollis rum, fahren Audis, Kontor in einer alten Villa. Anspruch, das Besondere zu bauen. Ungeeignet für 08-15, zu teuer bei Kleinkram. Gut für alte denkmalgeschützte Bauten. Kenntnisse 1a, Respekt vor den Bauleistungen vergangener Jahrhunderte. Handwerkerkonnex in die Richtung.
2) Blaue Jeans, Ibizahemd. weisser Mercedes. Munterer Auftritt. Gut für Objektbauten. Kreativ, gute Ideen, aber etwas chaotisch. Mutig in Farbgestaltung. Nicht ganz ohne Kostenbewusstsein.
3) Kontor im Einfamilienhaus. Fährt Opel. Milieu Handwerksmeister. gut für Kleinkram, Umbauten, sicher auch Einfamilienhaus. Handwerker lieben ihn, da nicht abgehoben: also gute AuschreibungsTN. Kosten im Auge. Verhandlungsbereit. Wir bauen, was Sie wünschen. Ästhetische Beratung, nicht ästhetisches Diktat.

Auf jeden Pott passt ein Deckel. Karsten
 
H

haydee

Ich bin der Meinung der Grundriss muß gemeinsam erarbeitet werden. Als Bauherr wohnt man darinnen und das Haus muß zu einem passen. Der Architekt muß auf Machbarkeit achten und Vorschläge erbringen, wie man das ganze optimiert.

Ich würde mir einen anderen suchen. Das paßt nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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