J
Jersey
Hallo zusammen,
ich habe schon etwas in diesem Forum gelesen und würde gerne eure Meinung zu obiger Frage bezüglich der (Mit-)Bestimmung des Grundrisses von Architekten lesen.
Folgender Sachverhalt:
Ich plane ein Haus zu bauen und habe es mit einem frei erhältlichen 3D Hausplan-Programm entworfen. Es gibt also einfache Pläne über die Innenwände, Türen, Zimmeranordnung Zimmergröße und Fenster. Als ich mit dem Notebook zum Vorgespräch mit dem Architekten gegangen bin (noch kein Vertragsabschluss), meinte er lächelnd, dass wir aufpassen müssen, dass wir uns mit den Plänen nicht in die Quere kommen: Er hätte als Architekt auch einen künstlerischen Anspruch, und das Haus, das da gebaut wird sei ja eine Referenz/Werbung für ihn. Er möchte auch Innenfotos machen und die veröffentlichen dürfen. Ich könne gerne meine Vorstellungen äußern, was ich mir wünsche, aber über z.Bsp. die gerade Flucht von diversen Wänden möchte ggf. er entscheiden. Wenn wir möchten, dass ein von uns erstellter Grundriss möglichst genau so gebaut wird, wären wir mit einer Hausbaufirma besser beraten.
Ich möchte mich als Bauherr jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber mein Gedanke ist, das ich das Haus baue, bezahle und darin wohne. Wie das Haus innen gestaltet wird geht den Architekten doch nur insofern was an, als das er meine Vorgaben erfüllen soll, oder - wenn mir das recht ist- nach meinen groben Vorstellungen etwas entwerfen soll.
Andererseits kann man es sich auch so vorstellen, dass ein Architekt ein Künstler ist und von mir einen Auftrag bekommt, ein Kunstwerk (das Haus) zu erstellen. Es ist also sein Produkt, wobei er meine (groben) Vorstellungen berücksichtigt. Quasi wie ein Bild von einem Maler, das als Auftragswerk entsteht. Ich sage dem Maler, dass ich eine Vase mit roten Tulpen gemalt haben möchte, aber er bestimmt die Ausführung, die Vasenform, die Anzahl und vor allem Anordnung der Tulpen etc.
Ist der oben beschriebene künstlerische Anspruch des Architekten also OK und von einem anderen Architekten ähnlich zu erwarten, oder kann ich normalerweise einem Architekten genaue Pläne vorgeben und er sagt nur was dagegen, wenn es bautechnisch nicht machbar oder wohntechnisch sinnlos ist?
Ich habe für beide oben beschriebenen Varianten etwas übrig, möchte aber gerne wissen, was eigentlich üblich ist.
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Grüße, Jersey
ich habe schon etwas in diesem Forum gelesen und würde gerne eure Meinung zu obiger Frage bezüglich der (Mit-)Bestimmung des Grundrisses von Architekten lesen.
Folgender Sachverhalt:
Ich plane ein Haus zu bauen und habe es mit einem frei erhältlichen 3D Hausplan-Programm entworfen. Es gibt also einfache Pläne über die Innenwände, Türen, Zimmeranordnung Zimmergröße und Fenster. Als ich mit dem Notebook zum Vorgespräch mit dem Architekten gegangen bin (noch kein Vertragsabschluss), meinte er lächelnd, dass wir aufpassen müssen, dass wir uns mit den Plänen nicht in die Quere kommen: Er hätte als Architekt auch einen künstlerischen Anspruch, und das Haus, das da gebaut wird sei ja eine Referenz/Werbung für ihn. Er möchte auch Innenfotos machen und die veröffentlichen dürfen. Ich könne gerne meine Vorstellungen äußern, was ich mir wünsche, aber über z.Bsp. die gerade Flucht von diversen Wänden möchte ggf. er entscheiden. Wenn wir möchten, dass ein von uns erstellter Grundriss möglichst genau so gebaut wird, wären wir mit einer Hausbaufirma besser beraten.
Ich möchte mich als Bauherr jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber mein Gedanke ist, das ich das Haus baue, bezahle und darin wohne. Wie das Haus innen gestaltet wird geht den Architekten doch nur insofern was an, als das er meine Vorgaben erfüllen soll, oder - wenn mir das recht ist- nach meinen groben Vorstellungen etwas entwerfen soll.
Andererseits kann man es sich auch so vorstellen, dass ein Architekt ein Künstler ist und von mir einen Auftrag bekommt, ein Kunstwerk (das Haus) zu erstellen. Es ist also sein Produkt, wobei er meine (groben) Vorstellungen berücksichtigt. Quasi wie ein Bild von einem Maler, das als Auftragswerk entsteht. Ich sage dem Maler, dass ich eine Vase mit roten Tulpen gemalt haben möchte, aber er bestimmt die Ausführung, die Vasenform, die Anzahl und vor allem Anordnung der Tulpen etc.
Ist der oben beschriebene künstlerische Anspruch des Architekten also OK und von einem anderen Architekten ähnlich zu erwarten, oder kann ich normalerweise einem Architekten genaue Pläne vorgeben und er sagt nur was dagegen, wenn es bautechnisch nicht machbar oder wohntechnisch sinnlos ist?
Ich habe für beide oben beschriebenen Varianten etwas übrig, möchte aber gerne wissen, was eigentlich üblich ist.
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Grüße, Jersey