Bauen auf noch fremden Grundstück - Warten auf Baugenehmigung

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Y

ypg

Das ist so, der Erbbaunehmer wie zu keinem Zeitpunkt Eigentümer im Grundbuch.
Da dieser Teil des Internets keine Links kennt, musste mal gurgeln.
Hä? Ich steh im Grundbuch und habe Erbpacht
Und das Haus wird nimmer dem Pachtgeber gehören. Außer, ich Verkauf es ihm. Hab ich Schwarz auf Weiß.
 
kaho674

kaho674

Das ist so, der Erbbaunehmer wie zu keinem Zeitpunkt Eigentümer im Grundbuch.
Da dieser Teil des Internets keine Links kennt, musste mal gurgeln.
gegoogelt: Der Erbpachtvertrag steht offenbar doch im Grundbuch. Bei Auslaufen fällt das Haus an den Besitzer (Heimfall). Allerdings muss eine Entschädigung gezahlt werden. Sie beträgt mind. 2/3 des Wertes.
 
77.willo

77.willo

Stand oben nicht was von Auflassungsvormerkung? Wir haben seit zwei Jahren nichts anderes und mittlerweile bereits eingezogen. Sowohl Notar als auch mein Anwalt hatten keine Bedenken. Allerdings haben wir sofort gezahlt.
Diese Vormerkung reserviert praktisch deinen Platz im Grundbuch und es gibt für beide Parteien keinen Weg mehr zurück.
 
S

sco0ter

Diese Vormerkung reserviert praktisch deinen Platz im Grundbuch und es gibt für beide Parteien keinen Weg mehr zurück.
In unserem Vertrag steht allerdings ein Rücktrittsrecht. D.h. wenn wir zurücktreten würden, würden z.B. auch die schon gezahlte Grunderwerbsteuer zurückbekommen.
Der Verkäufer kann allerdings nicht zurücktreten.
 
E

Escroda

Er möchte nur für nichts haften müssen
Solange er Eigentümer ist, haftet er. Wenn's schneit und es ist nicht geräumt und es kommt Einer zu Schaden, ist der Eigentümer in der Pflicht.
wenn gefällte Bäume auf ein parkendes Auto fallen
Dann haftet der, der den Schaden verursacht hat. Fällt ein offensichtlich kranker Baum wegen Sturm, ist wiederum der Eigentümer verantwortlich.
ZB fehlt dir mangels Besitz daran schlicht das Recht. Die Reaktion des Bauamt auf die Bau eginnanzeige will ich sehen
Das Bauamt interessiert das nicht. Wenn überhaupt eine Eigentümerbeteiligung für erforderlich gehalten wurde, dann erfolgte die bereits beim genehmigungsverfahren.
Alles was du dort bauen würdest, gehört dem aktuellen Eigentümer.
So ist es. Bei Erbpachtverträgen sollten Klauseln vorhanden sein, wie mit dem Gebäudebestand nach Ablauf zu verfahren ist (von Abkauf bis Abriss ist alles möglich).
Also seitens der Bank sollte es kein Problem sein.
Der Verkäufer kann allerdings nicht zurücktreten.
Dann fang' doch an.
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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