Grundbucheintrag - Ein Besitzer, zwei Schuldner möglich?

4,30 Stern(e) 3 Votes
D

DirtyNerdy

Servus,

ich hätte mal eine Frage zum Eigentumsanspruch. Und zwar stehen meine Partnerin und ich beide als Schuldner im Bauvertrag. Gibt es die Möglichkeit, dass man Notariell vermerkt (Im Grundbuch oder wo auch immer) das nur ich der alleinige Besitzer bin, aber beide Schuldner sind. Der Hintergrund ist der: Im Falle einer Trennung wollen wir keinen Zirkus. Ich soll das Haus bekommen und Sie soll "Ausgezahlt" werden. (Sie ist übrigens mit der Regelung einverstanden) Aber wie es so im Leben ist... Nach der Trennung will man von absprachen nix gewusst haben.

Deswegen die Frage: Gibts da Möglichkeiten? Welche?

Danke im Voraus.
 
H

HilfeHilfe

Servus,

ich hätte mal eine Frage zum Eigentumsanspruch. Und zwar stehen meine Partnerin und ich beide als Schuldner im Bauvertrag. Gibt es die Möglichkeit, dass man Notariell vermerkt (Im Grundbuch oder wo auch immer) das nur ich der alleinige Besitzer bin, aber beide Schuldner sind. Der Hintergrund ist der: Im Falle einer Trennung wollen wir keinen Zirkus. Ich soll das Haus bekommen und Sie soll "Ausgezahlt" werden. (Sie ist übrigens mit der Regelung einverstanden) Aber wie es so im Leben ist... Nach der Trennung will man von absprachen nix gewusst haben.

Deswegen die Frage: Gibts da Möglichkeiten? Welche?

Danke im Voraus.
na du bist lustig :-) Wäre ich deine Partnerin würde ich Dir den Vogel zeigen ( sorry für die harten worte).

Aktuell seid ihr beide Eigentümer, Schuldner ( ich nehme an beide Kreditnehmer) und habt beide den Werkvertrag unterschrieben.

Wenn du jetzt alleine im Grundbuch stehst , sie aber noch im Kredit und Werkvertrag hast du alles an (unbezahlten) Eigentum und Sie nur die 50 % Schulden und Verpflichtungen.

Nice
 
M

Müllerin

Wenn deine Partnerin einverstanden ist, nicht im GB zu stehen ist sie schön blöd. Ohne den Eintrag hat sie doch null Rechte, ausgezahlt zu werden.
 
Z

Zaba12

Unter bestimmten Konstellation würde ich so ein Konstrukt durchaus verstehen...Eltern schreiben das eigene Haus auf den Sohn oder die Tochter um und wohnen aber auf Lebenszeit im OG. Er/Sie bringt vor der Ehe als einziger/einzige alles Eigenkapital (z.B. Grundstück wird durch die Eltern geschenkt)für den Hausbau ein, etc.

Aber wenn beide gleichberechtigt u.a. auch finanziell in das Vorhaben gehen und sich dafür gemeinsam verschulden, dann ist eure Idee schon komisch.

Wer sagt den dass du dich denn an Absprachen hältst?
 
M

Maria16

Joah, wenn deine Freundin im Kreditvertrag drin steht, wird sie da evtl. nicht mehr rauskommen.

Wenn im Grundbuch nur du drin bist, solltest du auf jeden Fall allein in den Kredit und ihre Zahlungen privat geregelt werden. Und sie muss hoffen und beten, dass ihr euch erst nach Abschluss der Bauarbeiten trennt, wenn alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4901 Themen mit insgesamt 97972 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundbucheintrag - Ein Besitzer, zwei Schuldner möglich?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstückskauf, Ehepartner mit ins Grundbuch eintragen? 17
2KfW153 Kredit sofort sondertilgen - Vorfälligkeitsentschädigung? 24
3Bauherr/Grundbuch bei noch unverheiratetem Paar 28
4Grunderwerbsteuer Grundstück nach Werkvertrag kaufen 12
5Einsatz von Kredit vs. Eigenkapital 41
6Kredit von privat - was muss man beachten? 16
7Welcher Kredit Betrag für Hausbau realistisch? 190
8Kriterien Gesundheitsfragen Kredit 42
9Kündigung Werkvertrag über einen Hausbau (bevor gebaut wird) 14
10Wann habt ihr den Werkvertrag unterzeichnet? Vorherige Planung? 12
11Berechnung Eigenkapital in Verbindung mit KfW-Kredit 28
12Kredit für Neubau - Machbarkeit, Empfehlungen 11
13DSL Bank Kredit Baufinanzierung 39
14Beeinflussung Pferdebesitz/das Alter die Chance auf einen Kredit? 10
15Genug Eigenkapital? Bekommen wir überhaupt einen Kredit? 30
16KFW Kredit 261: Neubau Effizienzhaus 40 NH 17
17Widerrufsrecht vom Kredit 16
18Kredit widerrufen und besseres Angebot annehmen?? 37
19KfW-Kredit noch zu retten / zu ändern? 10
20Rücktritt vom Werkvertrag innerhalb Rücktrittsfrist 23

Oben