Grundbucheintrag - Ein Besitzer, zwei Schuldner möglich?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Y

ypg

Vielleicht jetzt mal sachlich zusammen gefasst. Deine Frage ist ja ein gefundenes Fressen für ein belebtes Forum wie unseres hier ;)

Und zwar stehen meine Partnerin und ich beide als Schuldner im Bauvertrag.
Nein, ihr steht, wenn überhaupt, gemeinsam als Bauherren im Werkvertrag. Das ist auch gut so: Für eine Baugenehmigung müssen beide unterschreiben.
Wenn der eine mal nicht kann, ist der andere auch als Ansprechpartner da.

aber beide Schuldner sind
Ihr seid beide Schuldner bei dem Darlehensgeber, müsst also beide Euren Kopf hinhalten.
Das gilt auch bei Trennung: wenn der eine bockig ist und nicht seinen Anteil zahlt, wendet sich die Bank an den anderen. Denen ist nämlich egal, von wem sie das Geld bekommt. Hauptsache es kommt. Überspitzt: Du bleibst im Haus, zahlst aber nicht und bist nicht erreichbar. Deine Freundin ist überrumpelt, aber für die Bank greifbar, sodass sie für die Schulden gerade stehen muss... <- Kurzform

Gibt es die Möglichkeit, dass man Notariell vermerkt (Im Grundbuch oder wo auch immer)
Im Grundbuch wird unabhängig von dem Darlehensnehmer oder Werkvertrag/Bauherr der spätere Eigentümer eingetragen. Das sollte - fairerweise - diejenigen sein, die auch Schuldner des Darlehen sind. Dann nämlich gibt es keine Probleme. Wie man sich später einigt, ist eine andere Sache. Natürlich kann man sich anders einigen, wenn einer das Grundstück der Eltern "mitbringt" oder aber die ganze Finanzierung allein übernimmt.
Aber sogar in den Generationen meiner Eltern (wahrscheinlich Deiner Grosseltern) war es usual, dass beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch standen, auch wenn nur der Papa verdient hat und die Mama die Kindererziehung übernahm.


Im Falle einer Trennung wollen wir keinen Zirkus. Ich soll das Haus bekommen und Sie soll "Ausgezahlt" werden.
Das könnt Ihr in einem Privatvertrag festhalten. Manche raten, damit zu einem Anwalt/Notar zu gehen - ich sehe es so, dass auch ein Privatvertrag seine Gültigkeit hat, wenn er korrekt aufgestellt ist. Unterschreiben müssen natürlich beide.
 
11ant

11ant

Überspitzt: Du bleibst im Haus, zahlst aber nicht und bist nicht erreichbar. Deine Freundin ist überrumpelt, aber für die Bank greifbar, sodass sie für die Schulden gerade stehen muss... <- Kurzform
Genau. Wegen dieser nach "wilden Ehen" garnicht so seltenen "Arbeitsteilung" "er wohnt - sie zahlt" würde ich an Stelle der Freundin auf eine Absicherung im Grundbuch (ich meine Grundschuld, Miteigentum muß garnicht sein) bestehen.
 
B

Bieber0815

Nein, ihr steht, wenn überhaupt, gemeinsam als Bauherren im Werkvertrag.
Wenn sie beide den Werkvertrag eingehen, schulden beide den Werklohn. Insofern war Schuldner schon richtig. Auch der Bauunternehmer kann seine Ansprüche dann bei beiden geltend machen. Und umgekehrt ist i.d.R. auch vertraglich fixiert, dass jeder Bauherr alleine Entscheidungen treffen darf.

Das könnt Ihr in einem Privatvertrag festhalten. Manche raten, damit zu einem Anwalt/Notar zu gehen - ich sehe es so, dass auch ein Privatvertrag seine Gültigkeit hat, wenn er korrekt aufgestellt ist.
Bei allem Respekt: Wer hier so fragt, bekommt einen Vertrag dieser Tragweite (hunderttausende Euro) nicht alleine gebacken. Dafür gibt es Fachleute (sicherlich gute und weniger gute) und so teuer ist das gar nicht. Deswegen rate ich dringend von selbstverfassten Konstrukten ab. Wenn man sie wirklich braucht, gelten i.d.R. "verschärfte Bedingungen". Das sollte man bei der Formulierung berücksichtigen, d.h., sie sollte wasserdicht sein.

Dem voran muss natürlich die inhaltliche Einigung der beiden gehen. Erst wenn sie wissen, was sie wollen (beide), kann man es schriftlich fixieren (oder greift auf einen Standard zurück, bspw. die Ehe).
 
H

HilfeHilfe

Um welches Recht kann sie denn kämpfen?
Das ist Monat für Monat nichts anderes als eine Schenkung.

Ich hab so eine Konstellation im Bekanntenkreis, wo es zur Trennung kam. Er hatte mit vorheriger Partnerin das Haus gebaut und die neue ist direkt in die Finanzierung mit eingestiegen - und muss nun auch wieder raus. Ihr ist das tatsächlich egal und sie betrachtet es rückwirkend wie ne Miete.
Sorry dann war deine bekannte Dämlich. Es wurde ja auch getilgt , oder hat sie für den tilgungsanteil oder Ihr Arbeit im Garten anlegen usw Geld gesehen ? Hat sie von Wertsteigerung profitiert ? Zweites Problem ist die Bank . Sie muss weder einen Schuldner aus der Haftung entlassen noch einem schuldnerwrchsel zustimmen.
 
Y

ypg

Wegen dieser nach "wilden Ehen" garnicht so seltenen "Arbeitsteilung" "er wohnt - sie zahlt"
Bei allem Respekt: Wer hier so fragt, bekommt einen Vertrag dieser Tragweite (hunderttausende Euro) nicht alleine gebacken. Dafür gibt es Fachleute (sicherlich gute und weniger gute) und so teuer ist das gar nicht. Deswegen rate ich dringend von selbstverfassten Konstrukten ab. Wenn man sie wirklich braucht, gelten i.d.R. "verschärfte Bedingungen". Das sollte man bei der Formulierung berücksichtigen, d.h., sie sollte wasserdicht sein.

Dem voran muss natürlich die inhaltliche Einigung der beiden gehen. Erst wenn sie wissen, was sie wollen (beide), kann man es schriftlich fixieren (oder greift auf einen Standard zurück, bspw. die Ehe).
Das ist völlig unerheblich, ob verheiratet oder nicht. In beiden Konstellationen können sich solche Szenarien abspielen.

@Bieber0815
ich spreche nicht von Verträgen, die mit Tausenden von Euronen jonglieren.
Ich rede von Verträgen, indem man sich vertraglich absichert, wenn es beispielsweise innerhalb von 5 Jahren zur Trennung kommt, die eine Partei das Haus übernimmt mit allen folgenden Kosten (Grundbuch etc), die andere Partei ihren Obolus bis dahin als mietähnlich einstuft und auf weitere Rechte oder Auszahlungen am Haus verzichtet. Ab dem 6. Jahr, oder wenn die Tilgung schon nennenswert eine (5-stellige) schwarze Zahl bekommt, wird entsprechend ausgezahlt. Usw.... alles nur Beispiele.
Ich habe selbst schon einige dieser Verträge unterschrieben, abgeheftet und auslaufen lassen -> einmal auch danach ausgeführt und deshalb für gut und praktikabel befunden.
Man muss sich da nur einig sein und es sachlich aufstellen. Und mal ehrlich: kriminelle Energien, Mietnomadie, Vortäuschen wirtschaftlicher Verhältnisse etc... Charakterliche Falschheit entwickelt sich nicht plötzlich, das hat man im Blut. Das kann man auch schon in frühzeitlichem Beziehungsstatus erkennen.
 
A

Alex85

Sorry dann war deine bekannte Dämlich. Es wurde ja auch getilgt , oder hat sie für den tilgungsanteil oder Ihr Arbeit im Garten anlegen usw Geld gesehen ? Hat sie von Wertsteigerung profitiert ? Zweites Problem ist die Bank . Sie muss weder einen Schuldner aus der Haftung entlassen noch einem schuldnerwrchsel zustimmen.
Mein Bekannter ist der "er", der da weiterhin wohnt. ;)

Ich sage nochmal klar, ich würde das so auch nicht machen und den Damen nicht anraten, sowas zu machen.

Im übrigen ist die Dame sogar eher von der schlauen Sorte. Und dazu pragmatisch.

Letztlich auch ausreichend situiert, ohne dreifuffzich hinterher rennen zu müssen. Denn man muss mal überlegen, um was für einen abzugeltenden Wert es denn ginge. Du sprichst von Wertsteigerung. Naja, die lebte da 3-4 Jahre mit, hat monatlich paar Hunderter gezahlt. Viel weniger, als ne Wohnung geschweige denn ein Haus mit Garten an Miete gekostet hätte. Die Hütte steht auf dem Grund seiner Eltern, über 100 Jahre Familienbesitz. Normalsterbliche können da gar nix kaufen oder mieten.
Gartenarbeit vergütet dir im Mietobjekt auch niemand. Das machst du und hast Freude dran, danach genießt es der Nächste, wenn es denn überdauert.
Rendite? Ja mag sein,zumindest fiktiv, weil nicht realisierbar, aber wenn sie die Einstellung der Mieterin eben hat, so what? Sie hat da vielleicht 20-25T€ reingegeben, sag 5% Rendite über die Zeit - soll er ihr aus Anstand nun 1000€ raus geben? Interessiert weder ihn noch sie.
Streiten schonmal gar nicht, ist die Summe nicht wert.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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