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ypg
Vielleicht jetzt mal sachlich zusammen gefasst. Deine Frage ist ja ein gefundenes Fressen für ein belebtes Forum wie unseres hier ;)
Wenn der eine mal nicht kann, ist der andere auch als Ansprechpartner da.
Das gilt auch bei Trennung: wenn der eine bockig ist und nicht seinen Anteil zahlt, wendet sich die Bank an den anderen. Denen ist nämlich egal, von wem sie das Geld bekommt. Hauptsache es kommt. Überspitzt: Du bleibst im Haus, zahlst aber nicht und bist nicht erreichbar. Deine Freundin ist überrumpelt, aber für die Bank greifbar, sodass sie für die Schulden gerade stehen muss... <- Kurzform
Aber sogar in den Generationen meiner Eltern (wahrscheinlich Deiner Grosseltern) war es usual, dass beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch standen, auch wenn nur der Papa verdient hat und die Mama die Kindererziehung übernahm.
Nein, ihr steht, wenn überhaupt, gemeinsam als Bauherren im Werkvertrag. Das ist auch gut so: Für eine Baugenehmigung müssen beide unterschreiben.Und zwar stehen meine Partnerin und ich beide als Schuldner im Bauvertrag.
Wenn der eine mal nicht kann, ist der andere auch als Ansprechpartner da.
Ihr seid beide Schuldner bei dem Darlehensgeber, müsst also beide Euren Kopf hinhalten.aber beide Schuldner sind
Das gilt auch bei Trennung: wenn der eine bockig ist und nicht seinen Anteil zahlt, wendet sich die Bank an den anderen. Denen ist nämlich egal, von wem sie das Geld bekommt. Hauptsache es kommt. Überspitzt: Du bleibst im Haus, zahlst aber nicht und bist nicht erreichbar. Deine Freundin ist überrumpelt, aber für die Bank greifbar, sodass sie für die Schulden gerade stehen muss... <- Kurzform
Im Grundbuch wird unabhängig von dem Darlehensnehmer oder Werkvertrag/Bauherr der spätere Eigentümer eingetragen. Das sollte - fairerweise - diejenigen sein, die auch Schuldner des Darlehen sind. Dann nämlich gibt es keine Probleme. Wie man sich später einigt, ist eine andere Sache. Natürlich kann man sich anders einigen, wenn einer das Grundstück der Eltern "mitbringt" oder aber die ganze Finanzierung allein übernimmt.Gibt es die Möglichkeit, dass man Notariell vermerkt (Im Grundbuch oder wo auch immer)
Aber sogar in den Generationen meiner Eltern (wahrscheinlich Deiner Grosseltern) war es usual, dass beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch standen, auch wenn nur der Papa verdient hat und die Mama die Kindererziehung übernahm.
Das könnt Ihr in einem Privatvertrag festhalten. Manche raten, damit zu einem Anwalt/Notar zu gehen - ich sehe es so, dass auch ein Privatvertrag seine Gültigkeit hat, wenn er korrekt aufgestellt ist. Unterschreiben müssen natürlich beide.Im Falle einer Trennung wollen wir keinen Zirkus. Ich soll das Haus bekommen und Sie soll "Ausgezahlt" werden.