Rohbaufirma sagt einen Tag nachdem Tiefbau begonnen wurde ab!

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77.willo

77.willo

Dann muss es aber auch ein echtes Angebot sein. Es gibt auch Sachen die sich Angebot nennen, juristisch aber keine sind.
 
77.willo

77.willo

Das simpelste ist ein Angebot als „freibleibend“ zu deklarieren. Oder wie in Supermarktprospekten mit „solange der Vorrat reicht“
 
H

HilfeHilfe

Hallo,

ob ich jetzt zeit und Geld investieren würde um etwas zu erzwingen ? Eher nein

zumal man auch nicht weiß ob der Rohbauer zB Zahlungsschwierigkeiten hat.

Würde mir schleunigst einen neuen suchen lassen und besser machen. GGfl parallel Schadenersatz einfordern. Wird aber Geld kosten
 
R

ruppsn

Es ist für diesen Rohbauer sogar in Ordnung wenn wir einen Werkvertrag machen, auch wenn er das tatsächlich nicht so häufig hat. Es scheinen schon mündliche Absprachen und schriftliche Beauftragungen nach Angebotsabgabe in der Regel ausreichend zu sein.
Nun ja, Verträge macht man ja auch nicht für den Gutfall, wenn alles tutti läuft, sondern für Rechtsicherheit in dem Fall, in dem es eben nicht gut läuft. Und das das durchaus vorkommt, hast Du ja leider erleben müssen. Von daher finde ich den letzten Satz, insbesondere vor Deiner jüngst gemachten Erfahrung echt bemerkenswert.
Recht haben und bekommen sind sicherlich zwei verschiedene Paar Stiefel. Warum man sich aber selbst die Möglichkeit nimmt im Falle eines Falles deutlich einfacher einen Nachweis führen zu können über das, was vereinbart war als bspw. über Gesprächsnotizen, mündlichen Zeugenaussagen oder Emailkonversationen oder Aussage gegen Aussage, ist für mich nur schwer nachvollziehbar. Würde mich echt mal interessieren, ob die "ich mach alles mündlich ab" und "wer braucht schon schriftliche Verträge" Fraktion für ihren Hausbau einen Hausbauwerkvertrag mit dem BT/GU abgeschlossen haben und dabei der Bauleistungsbeschreibung eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet haben? Falls ja, warum eigentlich? ;-)

Ein Vertrag kommt immer durch Abgabe eines Angebots und dessen Annahme zustande. Da braucht es weder Unterschrift noch ein Dokument.
Das ist in der Pauschalität nicht ganz richtig. Es gibt durchaus Verträge, die kraft Gesetzes der Schriftform bedürfen und andernfalls nichtig sind, bspw. jeder Darlehensvertrag.

Kannst Du das mal per Beispiel verständlich machen ?
Bspw. jeder Artikel, der sich im Supermarkt befindet, ist kein Angebot im juristischem Sinne, sondern stellt eine Aufforderung zum Angebot dar. D.h. der Kunde nimmt die Tüte Milch, geht damit zur Kasse und gibt dort eine Willenserklärung ab, diese zum ausgewiesenen Preis kaufen zu wollen. Dem Kassierer steht es frei, dieses Angebot auszuschlagen. Das gleiche bei McDoof am Tresen oder beim Klamottenladen um die Ecke, sowie bei Prospekten und Katalogen... so habe ich es zumindest noch aus der Baugesetzbuch-Vorlesung in Erinnerung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nordlys

Nordlys

Rupp. Du hast sicherlich Recht. Nur, es ist nicht schön, dass es so ist. Es macht was mit uns, diese Verschriftlichung. Wir sassen 2016 im September bei unserem Bauunternehmer im Kontor. Er, ich, Frau. Wir hatten das Haus final, wir hatten Preis, wir klärten Details. Wir gingen dann Schritt für Schritt die Bauleistungsbeschreibung durch. Änderten hier und da. Dann standden wir drei auf. Schauten uns an, Gaben uns zu dritt über der Tischmitte die Hand. Ein Pakt, ein erhebendes Gefühl. Wir hatten gekauft. Ein Haus. Unser Haus. Es gab nichts Schriftliches. Dieser Tag, dieser Pakt war alles. Und dieser Moment war stilbildend für den ganzen Bau bis jetzt, wo die eine oder andere kleine Gewährleistung kommt. Nie ging dieses Verhältnis kaputt, aufm Richtfest gingen wir zum Du über, nie gab es nur die Spur von Getrickse, nicht bei uns, nicht bei ihm. Es hat was mit Ehre zu tun, und das geht flöten mit diesem Vertrags und Juristenkram. Leider ist das auch wahr.Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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