Neuer Nachbar - müssen wir den Öltank versetzen?

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B

Bieber0815

Zu der Verjährung ... Deswegen muss man eben rechtzeitig mahnen. Der Nachbar ist ja neu ... Greift dann die Verjährung?

Aber skurril ist es schon!
 
Y

ypg

Schön, dass es Artikel in Zeitungen gibt. Recht regeln sie allerdings nicht. Oftmals schleichen sich auch Recherchefehler ein.
Es gibt kein Recht, was man nach einen Zeitraum nicht mehr hat. Recht ist Recht. Es gibt keine Verjährung. Geh mal damit vor Gericht...

Übrigens: die klügste Antwort bzw Frage ist tatsächlich „mit Zeugen?“ Damit nimmst Du ihm genau das, was er Dir geben wollte. Tatsachen können angezweifelt werden... sind zu nichts nutze.

Edit: mit Ehevertrag-Forum ist hier ein Thread gemeint, der etwas merkwürdige Formen zum Begriff Ehe annimmt. Ich habe Dir auch eine PN geschrieben, aber Du bist zusehr mit Dir beschäftigt... nicht, dass letzteres schlimm wäre
 
kaho674

kaho674

Verjährung ist Verjährung. Wär mir neu, wenn das nicht mehr gilt. Problematisch ist viel eher, dass die Mecklenburger es bislang nicht geschafft haben, sich auf ein Nachbarschaftsgesetz zu einigen - sprich, die haben keines. Wenn es Probleme gibt, orientieren sie sich an anderen Bundesländern oder BGH Urteilen.

Hier noch mal ein Beispiel aus Bayern, da die wohl ständig dafür herhalten müssen:
Art. 47 des bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch hat folgenden Wortlaut:
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, daß auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.

Dieser Anspruch unterliegt jedoch der Verjährung gemäß Art. 52 desselben Gesetzes:

(1) (...) Der Anspruch auf Beseitigung eines die Art. 47 bis 50 und 51 Abs. 1 und 2 verletzenden Zustands verjährt in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist, und
2. der Eigentümer des Grundstücks von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


Ich glaube nicht, dass der Kauf eines Objektes durch einen neuen Eigentümer die Verjährung aufhebt. Aber mal sehen, was der Anwalt antwortet.
 
J

Joedreck

Im Grunde kannst du dich zurück lehnen. Immerhin muss er im Zweifel klagen wenn er was möchte. Da er offensichtlich ein Idiot ist, würde ich ihn auflaufen lassen. Immer mal wieder
 
kaho674

kaho674

S
Edit: mit Ehevertrag-Forum ist hier ein Thread gemeint, der etwas merkwürdige Formen zum Begriff Ehe annimmt. Ich habe Dir auch eine PN geschrieben, aber Du bist zusehr mit Dir beschäftigt... nicht, dass letzteres schlimm wäre
OT: Nein, hab ich mir angesehen. Aber das Thema ist so weitläufig und individuell. Außerdem hab ich keine Kinder, was mich als Mitredner meist disqualifiziert, da es meine Umstände stark vereinfacht.
 
P

Payday

Au weia …… liest sich wie ein Roman . Vermissen dich im Ehevertrag Forum
Ehevertrag Forum? pm me ^^

zum Thema: es gibt wohl immer Leute, die wegen jeden Blödsinn nen aufriss machen. wenn man die cm echt braucht für Gebäude und co kann ich es versehen, wegen 10cm mehr Garten ist das einfach nur dumm. wir haben 2 nachbarschaftsgrenzen zu privatgrundstücken (2 seitig Straße) und zu beiden verlieren wir paar cm. auf der einen Seite steht seine hecke leicht (5-10cm) auf unserer Seite, auf der anderen Seite haben wir L-winkel (bzw normale platten) als stütze eingesetzt mit 10-15cm Abstand zur grenze (irgendwo muss der beton ja bleiben).
bei der hecke hat er das quasi "einfach" so gemacht. wir haben eine fertige hecke, er hat bezahlt. ist in Ordnung. ob wir nun 17 oder 16,9m bis zur grenze haben vom Haus ist mir egal. und die andere Seite ging nicht anders. wir werden uns dann wohl darauf einigen, das die hecke dann auf die grenze kommt, bzw leicht auf deren Seite steht. sollten die nein sagen, stellen wir nen Zaun auf diese 15cm
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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