So wie du das darstellst, kann es nur um den Punkt "Vorauszahlungen" gehen. Das sagt lediglich, du hast was angezahlt, es kann schon noch was kommen. Es steht da. nicht, Du hättest bezahlt.
Ich vermute auch, das Wort Vorauszahlung wird dir auf die Füße fallen. Denn das ist nichts anderes als eine pauschale Teilrechnung für eine Leistung, die erst später konkret kalkuliert wird/werden kann.
Das ist mir schon klar - da kommt ja auch ein Bescheid der Gemeinde wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Preislich ist das ja ganz exakt definiert: etwa 1€ pro qm Grundstücksfläche und 7€ pro qm Wohngeschossfläche.
Wir haben aber ZUSÄTZLICH dazu eben diese Rechnung erhalten.
Bei uns läuft das so:
Bei Grundstückskauf wird von der Gemeinde sofort ein fixer Betrag von ca .€ 2000,- für Kanal und Wasser verlangt, anschließend kommt jährlich eine sogenannte Bereitstellungsgebühr von ca € 400,- , die man dann beim Bau für 5 Jahre rückwirkend auf die eigentliche Anschlussgebühr von € 2500,- gutgeschrieben bekommt.
Wer also innerhalb von 5 Jahren baut zahlt nur mehr einen Restbetrag von € 500,-.
Die Gemeinde möchte damit erreichen, dass die Leute nicht Grundstücke kaufen und nie zu bauen beginnen. Wer erst in 10 Jahren oder gar nie baut zahlt einfach weiterhin jährlich ca € 400,- und kriegt das nie zurück, außer über steigende Grundstückspreise, was aber in unserem kleinen Ort utopisch ist.
Interessanter Ansatz! Bei uns ists andersrum: Wenn man innerhalb von 5 Jahren nicht baut gibts ne saftige Strafe und die Gemeinde kann das Grundstück zurückverlangen...
Herstellen bedeutet nicht automatisch bezahlen.
Ich fühle mich in meiner Vermutung bestätigt. Beim Kauf wars Baukostenzuschuss und nun der Anschluss des Grundstücks. Lediglich die Intransparenz des Preises des Anschlusses ist ärgerlich.
Das Wort Baukostenzuschuss taucht hier nirgends auf. Es wird in der Begriffsdefinition der Satzung sehr genau gesagt, dass die Leitung bis zum Übergabepunkt IM Gebäude geht.
Der Beitragssatz ist:
"Der Beitrag beträgt a) pro m2 Grundstücksfläche 1,00 € ohne MwSt. b) pro m2 Geschossfläche 1,00 € ohne MwSt" laut Satzung.
Wir haben eine Rechnung eines Tiefbauers bekommen über insgesamt knapp 20 Meter Anschlussleitung, davon werden alles ab 10 Metern in Rechnung gestellt. Nur finden wir eben weder in der Gemeindesatzung, dem Kaufvertrag noch sonst wo irgendeinen Hinweis auf eine derartige Regelung.
Wenn die Summe nicht exorbitant ist, würde ich um des Gemeindefriedens vermutlich lieber zahlen. Man will ja dort leben. Vielleicht spricht man die Sache mal offen an und fragt im Bauamt, ob die sich verkalkuliert haben oder was da Sache ist?
Ähnliches ist mir auch schon durch den Kopf gegangen. Ich habe bereits zwei Mal in der Gemeinde persönlich vorgesprochen, auch zwei Nachbarn haben dies bereits getan. Es gibt dort immer nur als Antwort "Das machen wir halt so". Eine genaue Grundlage für dieses Vorgehen kann nicht genannt oder schriftlich gezeigt werden.
Man legte mir dann auch ein Kostenübernahmeformular für einen "überlangen Wasserhausanschluss" vor, dass alle Bauherren zu unterschreiben gehabt hätten. Weder meinem Nachbar noch mir war dieses Formular bekannt, noch haben wir es unterschrieben.
Ich habe mit einem örtlichen Bauunternehmen gebaut - das Formular habe ich dem Bauleiter gezeigt, der sagt er habe dies in all seinen Jahren dort noch niemals gesehen.
Ich sprach auch bereits mehrfach mit dem Geschäftsführer der Tiefbaufirma. Dieser war deutlich frustriert von der Lage und sagte mir „da es manche Bauherren mit der Anschlusslänge übertrieben haben“ hätte die Gemeinde nun entschieden nach 10 Metern alles auf den Eigentümer zu legen.
Das kann so aber kaum korrekt sein in der Vorgehensweise.
Ich bat auch das Tiefbau-Unternehmen bereits mehrfach nach einem Nachweis des Auftrags. Da hieß es, sie wären von der Gemeinde beauftragt worden.
Für mich sieht das ehrlich gesagt nach einer üblen Bierzelt-Absprache aus, die in der Art und Weise Richtung Betrugsversuch geht.
Vom Betrag selbst her, geht es nicht um ein paar Euro sondern um rund 1.800€ - das ist ein Familienurlaub. Ich habe NULL Probleme eine Rechnung zu bezahlen wenn sie berechtigt ist. Mir leuchtet es einfach nicht ein, dass ich nun innerhalb von vier Wochen einfach keine schriftliche Auskunft (bzw. generell keine Auskunft) über die Rechtsgrundlage dieser Rechnung erhalte. Ich habe zuletzt die Gemeinde aufgefordert hierzu schriftlich Stellung zu nehmen. Daraufhin kam ein Anruf man würde mir jetzt einige Meter Anschlusslänge schenken. Das schmeckt für mich nach "Schweigegeld".