Warum denn nicht? Warum finde ich sowas vor dir? Es ist doch dein Grundstück. Der GU wird dir nicht das Händchen halten.
Du musst ihm alle Infos besorgen. Du wirst die Bebaubarkeit sicherstellen müssen und Genehmigungen einholen.
Dort steht ja auch...
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Felsenkeller“ und die Entwurfsbegründung liegen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
in der Zeit vom 10.07.2018 bis einschl. 10.08.2018 während der Öffnungs- und Sprechzeiten im Dienst- und Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Rodenberg, Amtsstr. 5, 31552 Rodenberg, öffentlich aus......
Anhand des genannten Zeitraums sieht man ja schon, dass die Änderung erst ganz frisch sein muss.
Naja, sei es nun drum um so besser mit den 2 Vollgeschossen, oder?